ALG II und der Besuch einer Privatschule

Hallo!

Folgenden Fall haben wir im Bekanntenkreis heiss diskutiert, ohne eine Lösung zu finden:

Frau Mustermann hat vor zehn Jahren Pharmazeutisch- kaufmännische Angestellte (früher: Apothekenhelferin) gelernt. Kurz nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit wird sie schwanger. Als allein erziehende Mutter bezieht sie schließlich ALG II. Sie muss für die Arbeitsvermittlung dann wieder zur Verfügung stehen, wenn das Kind in einer Kindertagesstätte betreut werden kann (üblicherweise ist das nach Vollendung des 3. Lebensjahres der Fall).

Nach einigen Monaten bietet sich die Oma an, die Betreuung vormittags zu übernehmen, so dass Frau Mustermann sich an einer 2-jährigen Privatschule zur Kosmetikerin fortbilden könnte. Die Qualifikation würde mit einer staatlichen Prüfung enden.

Oma Mustermann würde sogar das Schulgeld übernehmen; sie ist sehr daran interessiert, das ihre Tochter sich weiterbildet um später bessere Vermittlungschancen/ Verdienstaussichten zu haben. Sie würde das Babysitten nicht übernehmen, wenn ihre Tochter in der Zeit einfach nur Jobben gehen würde.

Dürfte Frau Mustermann sich auf diesen „Deal“ mit ihrer Mutter einlassen oder würde ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld in dem Moment wegfallen, wenn sie eine Privatschule besucht? Wie gesagt, der Arbeitsvermittlung würde sie ohne Betreuungsplatz ohnehin nicht zur Verfügung stehen und die Oma knüpft das Betreuungsangebot an den Schulbesuch.

Bin gespannt auf die Antwort(en)!

Kata Rina

Hallo,

meiner meinung nach würde der Anspruch auf ALG2 wegfallen, da sie ja nicht mehr dem „Arbeitsmarkt“ zur verfügung steht. Zudem würde die ARGE die Zahlung der Mustermann mutter als Einnahme bzw unterstützung sehen. Warum beantrag sie denn nicht einfach die schulung über die ARGE? Weiterbildungen werden doch von denen gefördert.

Schöne Grüße

Gerhard

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Wenn das Kind unter 3 Jahren ist und sich Frau Mustermann noch im Erziehungsurlaub bzw. in der Elternzeit befindet (sprich Bundeserziehungsgeld bekommt), dann ist sie nicht verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Daher bekommt sie ALGII ohne sich um eine Arbeit bemühen zu müssen. Die Arge interessiert es nicht, womit sich Frau Mustermann im Erziehungsurlaub die Zeit vertreibt. Und wenn das Geld für die Schule direkt von der Oma dorthin bezahlt wird und nicht über das Konto der Frau Mustermann läuft, dann kann die Arge das auch nicht als Einkommen anrechnen.