Hallo zusammen!
Wenn man ALG II bekommt, darf man schätzungsweise kein Geld von Verwandten (oder sonst wem) annehmen, um sich damit eine Eigentumswohnung (in angemessener Größe) zu kaufen, oder?
Wie aber sieht es aus, wenn in dieser Zeit einem eine Wohnung geschenkt, übertragen, gekauft wird? Man also das Geld nie hatte, sondern gleich die Wohnung bekommt. Ist das in Ordnung?
Danke im Voraus!
Hallo
Wenn man ALG II bekommt, darf man schätzungsweise kein Geld von Verwandten (oder sonst wem) annehmen, um sich damit eine Eigentumswohnung (in angemessener Größe) zu kaufen, oder?
das wäre ja noch schöner 
Wie aber sieht es aus, wenn in dieser Zeit einem eine Wohnung geschenkt, übertragen, gekauft wird? Man also das Geld nie hatte, sondern gleich die Wohnung bekommt.
dann kommt das FA und pfändet die weg, weil man die Schenkungssteuer nicht bezahlen kann uaaah…
Ist das in Ordnung?
Gedankengänge haben manche Leute…
Danke im Voraus!
büdde
Der Mikesch
dann kommt das FA und pfändet die weg, weil man die Schenkungssteuer nicht bezahlen kann uaaah…
Nun ja … es gibt ja nun auch Freibeträge, was die Schenkungssteuer betrifft. Gerade unter Verwandten sind die ziemlich hoch.
Sorry, aber geholfen hat die Antwort von Mikesch nicht.
Trotzdem danke.
Hallo Mikesch!
du bist aber bööööööse 
aber auch arme leute könnten ja erben und von daher kann der fall ohne schummelei eintreten…
und ich denke, die arge ist dann froh keine miete mehr zahlen zu müssen, daher kann man eventl auch irgendeine regelung mit der erbschaftssteuer finden…
Ach Leute, es war ja nur eine Frage…
Mit Schummelei o.ä. hatte die gar nichts zu tun.
Hallo
mit Schenkungssteuer kenne ich mich nicht aus, aber eine Eigentumswohnung, in der man selber wohnt, ist eigentlich ok. Die muss man normalerweise nicht verkaufen. Wie es allerdings ist, wenn man sie während des Bezugs geschenkt bekommt, da wäre ich nicht ganz sicher. Zumindestens müsste die Person schon vorher drin wohnen, denke ich.
Aber wieso wollen die Verwandten diese Wohnung denn unbedingt verschenken? Können sie diese Eigentumswohnung nicht an die Person vermieten? Dann hätten sie ja auch das Problem mit der Schenkungssteuer umgangen.
Das würde ich von der Sache her in Wirklichkeit zwar eher als unkorrekt betrachten, aber wenn einem der korrektere Weg so schwer gemacht wird, würde ich das so machen.
Das größte Problem ist ja, dass höchstwahrscheinlich bei der Arge auch keiner wirklich weiß, was bei so einer Wohnungsschenkung richtig und was falsch ist, so dass die Person vielleicht jahrelang in Unsicherheit schweben würde, wie es nun weitergeht.
Also lieber was Alltägliches machen, damit kann dann besser umgegangen werden.
Wichtig wäre nur, dass diese Wohnung nicht zu groß und nicht zu teuer wäre. Wenn diese Wohnung schon existiert und für eine Mietwohnung für eine Person zu groß ist, dann könnte ja auch evtl. nur ein Teil der Wohnung an die Person vermietet werden.
Viele Grüße
Simsy
also zum 2.
ist Wohnung für den Hartzer angemessen ist das in Ordnung mit der Schenkung … also für Single max 50m² …
Der Mikesch