Hallo.
Eine Person bezieht ALG II (Standartsatz 359€) und hat nun einen 400€ Job angenommen.
Gemäß Berechnungstabelle bekommt die Person nun nurnoch 119€ ALG II da 240€ angerechnet werden.
Der Person wurde schon von der Arge mitgeteilt das von nun an nur noch 119€ pro Monat ausgezahlt werden.
Der Arbeitgeber des Minijobs sagte nun zum Arbeitgeber, dass es (je nach Arbeitslage) möglich sein kann das der Arbeitnehmer in einigen Monaten weniger als 400€ verdienen kann.
Wäre die Arge verpflichtet dann ALG II nachzuzahlen?
Beispiel:
Der Person wurde zum 1. des Monats 119€ ALG II ausgezahlt (unter Annahme es wurden 400€ dazuverdient); die Person verdiente aber nur 300€ im Minijob.
Muss die Arge nun (nach einreichen der Gehaltsbescheinigung) 80€ an den ALG II Empfänger nachzahlen (da nur 300€ verdient wurden und nur 160€ angerechnet werden können statt 240€)?
Danke