ALG II und der Minijob

Hallo.

Eine Person bezieht ALG II (Standartsatz 359€) und hat nun einen 400€ Job angenommen.

Gemäß Berechnungstabelle bekommt die Person nun nurnoch 119€ ALG II da 240€ angerechnet werden.

Der Person wurde schon von der Arge mitgeteilt das von nun an nur noch 119€ pro Monat ausgezahlt werden.

Der Arbeitgeber des Minijobs sagte nun zum Arbeitgeber, dass es (je nach Arbeitslage) möglich sein kann das der Arbeitnehmer in einigen Monaten weniger als 400€ verdienen kann.

Wäre die Arge verpflichtet dann ALG II nachzuzahlen?

Beispiel:
Der Person wurde zum 1. des Monats 119€ ALG II ausgezahlt (unter Annahme es wurden 400€ dazuverdient); die Person verdiente aber nur 300€ im Minijob.
Muss die Arge nun (nach einreichen der Gehaltsbescheinigung) 80€ an den ALG II Empfänger nachzahlen (da nur 300€ verdient wurden und nur 160€ angerechnet werden können statt 240€)?

Danke

Hallo

Wenn der Lohnzufluss niedriger ausfällt als bei der Berechnung der ARGE prognostiziert, gibt es natürlich eine Korrektur des Bescheids und der Anspruch wird rückwirkend neu ermittelt. Ausstehende Gelder werden dann nachüberwiesen.

Gruß,
LeoLo

Um die Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten ist es sinnvoll die Lohnabrechnungen möglichst schnell bei der ARGE einzureichen damit korrigiert werden kann.