Hallo
Angenommen, jemand bezieht Alg II und verkauft für einen Freund eine Menge gebrauchter Techniksachen bei ebay. Die Einnahmen belaufen sich auf um die 4.000 €.
Da würde ich erstmal vermuten, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Flohmarktverkäufen gleichgestellt sind nur Verkäufe von eigenen nicht mehr benötigten Gegenständen. - Warum verkauft der Freund die Sachen nicht selbst? Wieviel des Erlöses behält der Alg-II-Bezieher, und wie viel davon erhält der Freund? - Gibt es da ggf. einen Vertrag? Kann man nachweisen, dass der Freund die Zahlungen erhalten hat?
Da könnte sogar das Finanzamt aufmerksam werden.
– Muss der Alg-II-Bezieher das beim Jobcenter melden?
Höchstwahrscheinlich.
– Wie sähe es aus, wenn die Auktionen alle als -privat- durchgeführt worden wären und man die Erlöse nicht einsehen könnte (z. B. wenn man sich die Bewertungen ansieht), außer man hat Zugang zum ebay-Account?
Ich glaube, dass es sein kann, dass das Finanzamt darauf aufmerksam wird, und die sagen alles weiter.
Es kommt natürlich darauf an, in welcher Zeit diese Einnahmen in Höhe von 4000,- Eur erzielt wurden. Wenn es sich um einen Zeitraum von 10 Jahren handelt, ist es natürlich was völlig anderes, als wen sie innerhalb eines Jahres oder gar eines Monats erzielt werden.
Einzahlungen auf das Girokonto sind auch nur für die Hälfte der Summe (ca. 2.000 €) eingegangen
Das ist für Alg-II schon mal viel Geld. Bagatellbeträge wären so um die 50 Euro, glaube ich, jedenfalls so in der Größenordnung. Und wenn ja jemand drauf aufmerksam wird und eine Straftat vermutet wird, kann auch ermittelt werden, d. h. die anderen Verkäufe würden auch überprüft.
– Also, sollte man das melden?
Also, ich würde es nicht riskieren, hinterher noch eine Betrugs- und Steuerhinterziehungsanzeige an der Backe zu haben. Die Internet-Welt ist äußerst durchsichtig, und die Fakten bleiben auch sehr lange erhalten.
– Wird der Erlös vom Verkauf von alten gebrauchten Gegenständen irgendwie angerechnet, sodass man mit einer Kürzung der Bezüge rechnen müsste?
Wenn es eigene Gegenstände in einem gewissen Rahmen (den ich nicht kenne) sind, dann wird es nicht angerechnet, aber ich glaube nicht, dass es bei Einnahmen in dieser Höhe noch gilt. Das ist aber wie gesagt eine reine Glaubenssache, zu der zwecks harter Tatsachen jemand anderes gefragt werden sollte.
Viele Grüße