Handelt es sich hierbei um einen der 1€ Jobs?
(ich frage deshalb, da man ja normalerweise eben 1€ die Stunde bekommt)
Mit wieviel Geld (zusätzlich zum ALG II) kann die Person rechnen?
(ich gehe nicht davon aus das der Betrag für die Arbeit voll ausgezahlt wird, sondern denke mir das ein Großteil des Gelden auf das ALG II angerechnet wird)
Mit wieviel Geld (zusätzlich zum ALG II) kann die Person
rechnen?
(ich gehe nicht davon aus das der Betrag für die Arbeit voll
ausgezahlt wird, sondern denke mir das ein Großteil des Gelden
auf das ALG II angerechnet wird)
Es ist umgedreht. Das Einkommen aus dem 2,50 € Job wird voll ausbezahlt, die Leistungen nach ALG II werden neu berechnet und dementsprechend gekürzt.
Das wäre aber unfair bedenkt man das 30std/Woche gearbeitet wird und man dann das gleiche raushat wie der ALG 2ler der zu Hause hockt und noch dazu kein Benzin verfährt.
Auf Wiki stand nichts davon das das ALG II gekürzt wird falls ich das nicht überlesen habe.
Sollte die Teilnahme an der Massnahme nicht belohnt werden anstatt bestraft?
Wenn das Geld angerechnet wird bekommt man doch fast nichts mehr von ALG II ausbezahlt…
Wenn das Geld angerechnet wird bekommt man doch fast nichts
mehr von ALG II ausbezahlt…
Und so soll es auch sein! Jeder Leistungsempfänger hat die Verpflichtung, seine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Man kann es doch nicht als Strafe ansehen, wenn staatliche Sozialleistungen verringert werden, sobald man Arbeitseinkommen hat. Irgendwie scheinen Viele nicht zu realisieren, dass diese Sozialleistungen als Ersatz für Arbeitseinkommen ausgezahlt werden. Es scheint so, als wenn AlgII als Standard angesehen wird - bloß keinen Cent selbst verdienen, da einem sonst der Standard ,geraubt" wird!? Diese Vorstellung verfestigt sich leider zunehmend in viel zu vielen Köpfen…
Der Abzug erfolgt übrigens nicht 1:1. Es gibt verschiedene Freibeträge. Siehe hier §§ 11 und 30 SGB II.
Vom Zusatzjob behält man als ALG II Empfänger folgenes:
die ersten 100€ zu 100%
Lohn über 100€ zu 20%; d.h. bei 200€ Zuverdienst behält man 120€, die 80€ in dem Beispiel bekommt man zwar ausgezahlt (Job) sind aber bei der Auszahlung vom Hartz 4 Satz abzuziehen.
die ersten 100€ zu 100%
Lohn über 100€ zu 20%; d.h. bei 200€ Zuverdienst behält man
120€, die 80€ in dem Beispiel bekommt man zwar ausgezahlt
(Job) sind aber bei der Auszahlung vom Hartz 4 Satz
abzuziehen.
Soweit richtig?
Was Erwerbseinkommen oder Einkommen aus selbständiger Tätigkeit angeht, ja. Die Mehraufwandsentschädigung ist anrechnungsfrei.
Es ist umgedreht. Das Einkommen aus dem 2,50 € Job wird voll
ausbezahlt, die Leistungen nach ALG II werden neu berechnet
und dementsprechend gekürzt.
so ist es aber nicht:
_Die Entschädigung zählt juristisch nicht als Arbeitslohn, sondern entschädigt die Aufwendungen bei Wahrnehmung der Arbeitsgelegenheit. (…)
Für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gibt es keine gesetzliche Zuverdienst-Obergrenzen pro Monat. (…) Sie wird zusätzlich zu den Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Anrechnung auf diese gezahlt._
(http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgelegenheit_mit_…)