Studenten sind, soweit ich weiß, nicht berechtigt, ALG II zu beziehen.
Wie sieht es aber bei folgendem Fall aus:
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Exmatrikulationsbescheinigung vorhanden (ausgestellt im Juli)
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Datum der Abschlussprüfung: Juni
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Studienende: August
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Grund der Exmatrikulation: Beendigung Studium nach Prüfung (alle Leistungen wurden erfüllt, Zeugnis ist vorhanden)
Ab welchem Monat kann der ALG II-Antrag mit Aussicht auf Bewilligung gestellt werden?
Wäre für jede Antwort dankbar :o)
Hallo!
- IMHO ist der Zeitpunkt der Exmatrikution (Verlust des
Studierenden-Status) maßgeblich. Es sind ja auch einige
Prüfungsleistungen (Diplomarbeit, Abschlussklausur) in dem
halben Jahr Frist NACH dem offiziellen Ende des Studiums
möglich/erlaubt. Zumindest ist das so in BW. Anders gesagt,
man ist zwar dann kein offizielles Studente, darf aber diese
Prüfungen noch machen und erhält dann auch - evtl. bereits in
Arbeit sein Diplomzeugnis.
Interessant! Wie ist das aber bei ALGII geregelt - muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (ich meine es so zu kennen, habe aber ehrlich gesagt kaum Ahnung davon)? Kann man dann dem Amt verständlich machen, dass man zwar kein Student mehr ist, aber auch nicht arbeiten gehen kann?!
LG
die Lidscha