ALG II und Exmatrikulation

Studenten sind, soweit ich weiß, nicht berechtigt, ALG II zu beziehen.

Wie sieht es aber bei folgendem Fall aus:

  • Exmatrikulationsbescheinigung vorhanden (ausgestellt im Juli)

  • Datum der Abschlussprüfung: Juni

  • Studienende: August

  • Grund der Exmatrikulation: Beendigung Studium nach Prüfung (alle Leistungen wurden erfüllt, Zeugnis ist vorhanden)

Ab welchem Monat kann der ALG II-Antrag mit Aussicht auf Bewilligung gestellt werden?
Wäre für jede Antwort dankbar :o)

Ab Exmatrikulation

Ab welchem Monat kann der ALG II-Antrag mit Aussicht auf
Bewilligung gestellt werden?

  1. Gestellt werden kann und sollte er eh sofort. Ich meine damit SOFORT.

  2. IMHO ist der Zeitpunkt der Exmatrikution (Verlust des Studierenden-Status) maßgeblich. Es sind ja auch einige Prüfungsleistungen (Diplomarbeit, Abschlussklausur) in dem halben Jahr Frist NACH dem offiziellen Ende des Studiums möglich/erlaubt. Zumindest ist das so in BW. Anders gesagt, man ist zwar dann kein offizielles Studente, darf aber diese Prüfungen noch machen und erhält dann auch - evtl. bereits in Arbeit sein Diplomzeugnis.

Gruß

Stefan

Hallo!

  1. IMHO ist der Zeitpunkt der Exmatrikution (Verlust des
    Studierenden-Status) maßgeblich. Es sind ja auch einige
    Prüfungsleistungen (Diplomarbeit, Abschlussklausur) in dem
    halben Jahr Frist NACH dem offiziellen Ende des Studiums
    möglich/erlaubt. Zumindest ist das so in BW. Anders gesagt,
    man ist zwar dann kein offizielles Studente, darf aber diese
    Prüfungen noch machen und erhält dann auch - evtl. bereits in
    Arbeit sein Diplomzeugnis.

Interessant! Wie ist das aber bei ALGII geregelt - muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (ich meine es so zu kennen, habe aber ehrlich gesagt kaum Ahnung davon)? Kann man dann dem Amt verständlich machen, dass man zwar kein Student mehr ist, aber auch nicht arbeiten gehen kann?!

LG
die Lidscha