Hallo Ihr,
ein AN wird aufgrund wirtschaftlicher Probleme am Ende der 6-monatiger Probezeit entlassen. Stichtag ist der 1. November. Da eine Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angedacht war kam alles für den AN (und auch AG) überraschend. Der AN bekommt von seinem AG den Resturlaub. Zu allen Unglück hat - als eine „Nichtübernahme“ noch nicht abzusehen war - der AN auch noch eine Reise gebucht und bezahlt. Diese Reise soll Ende November stattfinden.
Da der AN schon vor der Probezeit arbeitslos war und ALG I-Leistung bezog, stehen ihm nun noch 4 Tage ALG I-Leistung zu und dann folgt Hartz 4.
Bei ALG I und II stehen dem AN 21 Tage pro Jahr Urlaub zu.
Der AN überlegt nun wie er seiner gebuchte und schon bezahlte Reise bei der ARGE anmelden soll. Diese wollen/werden sicherlich den Resturlaub mit verrechnen wollen.
Wie kann nun der AN seine schon bezahlten Urlaub nehmen? Wie kann er vor der ARGE argumentieren? Kann er es verschweigen?
Danke und Gruß
Frank
Bei ALG I und II stehen dem AN 21 Tage pro Jahr Urlaub zu.
Korrekt. Aber in den ersten drei Monaten nach Antragstellungen gibt es keine Genehmigung für eine Ortsabwesenheit. Das ist wie die Urlaubssperre bei einem Arbeitgeber.
Wie kann nun der AN seine schon bezahlten Urlaub nehmen? Wie
kann er vor der ARGE argumentieren?
Situation schildern und auf einen verständnisvollen Sachbearbeiter hoffen. Am besten gleich Buchungsbelege mit vorlegen.
Kann er es verschweigen?
Das kann üble Folgen, wie Sanktionen bzw. Versagung der Leistung geben. Würde ich nicht ausprobieren. Ich bekomme täglich Hinweise auf ungenehmigte Ortsabwesenheiten und das wird natürlich gleich verfolgt und sanktioniert.
Danke und Gruß
Frank
Bitte und Gruss
Nicole
Hi Nicole,
danke für Deine Antwort.
Wie kann nun der AN seine schon bezahlten Urlaub nehmen? Wie
kann er vor der ARGE argumentieren?
Situation schildern und auf einen verständnisvollen
Sachbearbeiter hoffen. Am besten gleich Buchungsbelege mit
vorlegen.
Aber es kann doch nicht sein, dass der AN das bereits bezahlte Geld einfach abschreiben kann. Gibt es denn dafür keine gesetzliche Regelung?
Frank
Hallo Nicole,
Nochmal vielen Dank. In diesen natürlich völlig fiktiven Fall würde sich der AN freuen.
Danke!
Gruß
Frank
Zitat aus vorherigem Beitrag gelöscht da Verstoß gegen FAQ:1129 [Mod Xolophos]