Hallo Ihr Wissenden,
nehmen wir mal an, die Nichte 2. Grades ist alleinerziehende Mutter eines 1,5 Jahre alten Kindes und bezieht ALG II, möchte aber, sobald eine Betreuung für das Kind verfügbar ist, auch wieder arbeiten.
Im letzten Jahr ist der Mann der Tante 2. Grades gestorben, und die Tante hat der Nichte das (ältere, aber fitte) Auto des Mannes geschenkt.
Jetzt möchte sich die Nichte ob der Benzinpreise lieber einen Diesel kaufen, wird das alte Auto aber nicht so schnell los. Jetzt bittet sie die Tante um eine Geldleihe für das „neue“ Auto, würde aber das Geld dann zurückzahlen, wenn sie das alte Auto verkaufen konnte.
Frage: Wenn die Tante ihr jetzt eine Summe x gibt, wird die Summe dann als „Einnahme“ berechnet, da ja noch das alte Auto vorhanden ist?
Danke und viele Grüße
Kathleen