ALG II und Gewerbeanmeldung. Wann melden?

Hallo,
folgende Situation: Ein ALG II-Empfänger möchte sich “nebenberuflich“ im Bereich Handel selbständig machen. (Für alle, die sich jetzt an dem “Nebenberuflich“ stoßen: Die Selbständigkeit würde am Anfang nicht genug abwerfen, um den Lebensunterhalt dieser Person sichern zu können). Auf Messen und über das Internet wurden bereits diverse Großhändler aufgetan, die die entsprechende Ware anbieten. Nun gewähren die Großhändler aber ohne Voralge eines Gewerbescheines keinen Einblick in ihre Preise für den Einzelhändler. Nun die Frage: Wenn sich diese Person jetzt einen Gewerbeschein besorgt, um seine Geschäftgründung weiter planen zu können (Überblick über die Preise, um kalkulieren zu können), aber noch keine Geschäfte abwickelt und somit auch noch kein Einkommen hat, muss er dann diese Gewerbeanmeldung der Arbeitsgemeinschaft melden? Oder reicht es, wenn die Meldung dann vorliegt, wenn die ersten Umsätze erzielt werden?
Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung damit und kann helfen.

Hi,

Meine Schwiegertochter hat das gerade hinter sich.
Soweit ich das mitgekriegt habe läuft das folgendermaßen ab:
Zuerst mußt du zu deinem Vermittler und den Existenzgründerzuschuß beantragen. Das sind ~170€ monatlich.
Der Vermittler stellt dir einen Existenzgründergutschein aus, mit dem gehst du zu einem Bildungsträger und belegst einen 14-tägigen Existenzgründerkurs (Hier in Krefeld bei der Tertia)
Dann gehst du zur IHK und legst dein Konzept vor. Von der IHK erhälst du eine Unterschrift, wenn das Konzept OK ist. Mit dem Wisch von der IHK gehst du wieder zum Vermittler und dann kriegst du den Existenzgründerzuschuß.
Der Gewerbeschein kann beantragt werden, sobald die IHK ihr OK gegeben hat. Sobald du den Gewerbeschein hast, ab zum Finanzamt und Umsatzsteuer-ID beantragen, das dauert Wochen bis du die hast. Erst wenn du die hast, darfst du Rechnungen schreiben, also verkaufen.

Wenn du ohne das Wissen des Arbeitsamtes einen Gewerbeschein holst, erhält das Amt eine Mitteilung darüber und du kannst Schwierigkeiten kriegen.

Gruß
Sticky

Das Problem ist aber: das Amt erwartet monatlich von dir die EÜR um zu sehen ob du Einkünfte über EUR 165,- hast. Das ist in der Praxis der reinste Horror, ich erstelle nur jährlich die EÜR und selbst da bin ich froh wenn ich das hinter mir habe.

Du musst dich definitiv sofort melden; Grund: die Einkommensteuerentscheidung für das Geschäftsjahr ist die Grundlage für die Berechnung des endgültigen AlgII- Anspruches, den du während der Selbständigkeit ggf. noch ergänzend hast. Aus diesem Grund kann in der Regel das Alg II ab Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit nur noch VORLÄUFIG gewährt werden, da die Einkommensteuerentscheidung erst frühestens im folgenden Jahr und nach Einreichung der Einkommensteuerjahreserklärung beim Finanzamt erfolgt.