Hallo
Wenn jemand Alg-II-Empfänger ist und ein kleines geerbtes Häuschen besitzt, geht das Haus dann weg, weil er dann ja Staatsschulden hat?
Gruß
Hallo,
was versteht man unter einem kleinen Häuschen?
Wie viele Wohnungen? Wie viel qm Wohnfläche?
Wie hoch sind die Mieteinnahmen?
Gruß Merger
Hallo
Das Häuschen wird vom Alg-II-Besitzer selbst bewohnt; zwei leibliche Söhne wohnen auch noch da. Das Haus ist 80 qm groß.
Gruß
Hallo,
hat er das Haus bereits vor dem ALG2-Bezug/-Antrag gehabt, wird (bzw. wurde) es bei der Vermögensüberprüfung berücksichtigt:
http://hartz.info/index.php?topic=25.0
und: ggf. Punkt „Unterkunftskosten selbst genutzter Eigenheime/Eigentumswohnungen“: http://hartz.info/index.php?topic=15.0;
auch: ab Randziffer 12.26: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
Falls der Erbfall während der ALG2-Bedarfszeit eintritt/eintrat: Randziffer 11.80: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…
weil er dann ja Staatsschulden hat
Inwiefern hätte er denn „Staatsschulden“? Weil er ALG2 bezieht?
LG