Hallo,
eine Frage: Weiß jemand wie es ab 2005 die Voraussetzungen für die Förderung als Ich-AG sind? Kann man auch als ALG II-Bezieherin eine Ich-AG gründen? Als Sozialhilfeempfängerin ging das ja nicht, aber Sozialhilfe gibt es ja dann nicht mehr…
Hallo,
eine Frage: Weiß jemand wie es ab 2005 die Voraussetzungen für die Förderung als Ich-AG sind? Kann man auch als ALG II-Bezieherin eine Ich-AG gründen? Als Sozialhilfeempfängerin ging das ja nicht, aber Sozialhilfe gibt es ja dann nicht mehr…
hallo ingrid,
bei den momentanen alg- und alhi- empfängern besteht auf überbrückungsgeld oder ich-ag ein rechtsanspruch. der gilt für die alg II-empfänger nicht mehr. du hast zwar grundsätzlich zugang zu dieser leistung, ob du sie bekommst, wird aber einzelfallbezogen entschieden.
regrads bianca
Hallo,
es ist noch nicht entschieden, ob es die ICH-AG-Regelung 2005 noch geben wird.
Gruß
Der Häuserprofi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
sagt wer??? owT
.
Sorry,
habe mich auf die Auskunft eines Arbeitsberaters bei der Agentur für Arbeit verlassen. Das war ein Fehler, denn bekanntlich arbeiten da ja ziemlich viel Schwachmaten. Der hat das Jahr durcheinandergeworfen, 2005 ja, 2006 ist unsicher.
Gruß
Der Häuserprofi
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danke fürs Kompliment
regards,
die schwachmatin
nachtrag
ich-ag ist übrigens von vorneherein bis 2005 befristet… d.h. in 2005 kann man sie noch beantragen, dann is essig.
Danke!
Naja, mal schauen, was kommt…