Hallo,
angenommen Person X bezieht ALG II, ist alleinerziehend und hat zwei Kinder.
Während X Teilnehmer in einer ABM-Maßnahme ist, müssen die Kinder von einer anderen Person betreut werden.
Ich weiß, dass es mal für solche Fälle Kinderbetreuungskosten gab, die auch gezahlt wurden, falls z. B. die Oma oder die Nachbarin die Kinder betreut haben. Wie ist denn da der aktuelle Stand?
Leider finde ich im Netz nur Infos von 2005. Bei allen anderen Fundstellen kann ich nicht erkennen, von wann die Infos sind.
Mir wäre schon sehr geholfen, wenn ich die Gesetzes-Grundlage hätte, damit ich weiß, wo ich nachlesen muss. Wer kann mir da weiterhelfen?
Viele Grüße
Merlinchen