Hallo Ihr,
ein ehemaliger AN hat ALG II beantragt. Am Tag der Antragsabgabe mußte er natürlich wie wohl jeder seinen Finanzstaus offen legen bzw. Kontoauszüge vorlegen.
Besteht die Möglichkeit das der AN während der „Bedürftigkeit“ (also der Zeitraum in dem er ALG II bezieht) nochmal seine Konto offen legen muss? Was könnte hierfür ausschlaggebend sein? Oder werden evtl. zu unterschiedlichen Zeiten Kontoauszüge verlangt?
Danke und Gruß
Frank