Hallo,
ich bin 23 Jahre alt, wohne mit meinem Freund zusammen und beziehe momentan noch ALG I. Wenn ich allerdings nicht bald einen Job finde, rutsche ich in ALG II rein. Das bekomme ich aber wohl nicht, weil mein Freund angeblich zu viel verdient. Abzüglich seiner Kosten bleibt allerdings leider gar nicht viel übrig, das reicht gerade so für ihn. Wenn ich aber kein ALG II bekomme, wird dann auch sowas wie die Krankenversicherung nicht bezahlt? Muss ich das dann selbst zahlen? Kann ich mich über meinen Freund familienversichern lassen, obwohl wir nicht verheiratet sind ??
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
nein, die Familienversicherung bei Ihrem Freund geht nicht.
Sie können aber bei der ALG II - Antragsstelle beantragen, dass
zumindest Ihre Krankenversicherung sichergestellt wird.
Diesem Antrag wird meines Wissens nach in der Regel stattgegeben,
so dass von dieser Stelle (Arbeitsagentur oder Kommune) ihre
Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt wird.
Gruss
Czauderna
Hallo,
nein, die Familienversicherung bei Ihrem Freund geht nicht.
Stimmt.
Sie können aber bei der ALG II - Antragsstelle beantragen,
dass
zumindest Ihre Krankenversicherung sichergestellt wird.
Ja, beantragen kann man alles, fragt sich nur, ob dem auch entsprochen wird.
Diesem Antrag wird meines Wissens nach in der Regel
stattgegeben,
so dass von dieser Stelle (Arbeitsagentur oder Kommune) ihre
Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt wird.
Meine Info ist da eine andere. Demnach gibt es Krankenversicherung nur, wenn man einen (evtl. auch nur sehr geringen) Leistungsanspruch hat, sonst nicht. Wo genau es steht, habe ich aber auch nicht zur Hand. Dann wäre freiwillige Krankenversicherung auf eigene Rechnung angesagt. Das Amt sollte dazu Auskunft geben können. Einfach mal formlos hinschreiben. Antworten die schriftlich im Sinne meiner Auffassung, ist man im Bilde, das es Probleme gibt. Ansonsten hat man etwas in der Hand, worauf man im Streitfalle verweisen kann.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/
mal lesen. Es wird nicht alles Einkommen und Vermögen angerechnet (Freigrenzen).
Vermögen (auch Freund) prüfen, ob es im Sinne der Vorschriften als Altersvorsorge dient oder unter den Freigrenzen liegt. Anderenfalles schnell und unwiderruflich für Altersvorsorge anlegen. Dann hat man es wenigstens noch im Alter. Sonst wird es angerechnet und ist „weg“.
Oder heiraten, dann gibt es Familienversicherung.
Oder vom Freund trennen und vor ALG1-Ende ausziehen, dann gibt es normal ALG2.
Oder einen sehr fähigen, motivierten Fachanwalt für Sozialrecht finden (schwierig) und mal abklären lassen inwieweit das Vermögen und Einkommen des Freundes überhaupt als „verfügbares“ Einkommen anzusehen ist. Es besteht unter „Nichteheleuten“ nämlich normalerweise kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch. Was passiert, wenn der Freund nichts zahlen will? Mangels Unterhaltsanspruch kann kein Titel gegen ihn wegen Unterhaltes erwirkt werden. Das ist aber eine juristisch spitzfindige Sache, die man, wenn überhaupt, nur mit Anwalt per Gericht durchbekommt. Das Amt wird sich auf den Wortlaut des SGB2 berufen und einfach anrechnen.
[FAQ:1750]
HTH
Gruß
Carsten