ALG II und Krankversicherung

Es besteht keine Krankenversicherung.

Übernimmt die ARGE die Anmeldung und die Kosten einer gesetzl. Krankenkasse, wenn man vorher privat versichert war?

Hallo,

wenn tatsächlich ein Anspruch auf Alg II besteht und für einen erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen gewährt wird, dann besteht automatisch Versicherungspflicht in der GKV. Unabhängig davon ob vorher eine PKV bestand Die Beiträge werden dann vom Träger der Leistung gezahlt.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Alg II nicht darlehensweise gezahlt wird.

Gruß Woko

PS: Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zu vorherigen Postings, da dort nicht konkret auf Alg II-Bezug abgestellt war.

Hallo Woko,

wenn tatsächlich ein Anspruch auf Alg II besteht und für einen
erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen gewährt wird, dann besteht
automatisch Versicherungspflicht in der GKV. Unabhängig davon
ob vorher eine PKV bestand Die Beiträge werden dann vom Träger
der Leistung gezahlt.
Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Alg II nicht
darlehensweise gezahlt wird.

Kleine Korrektur: Seit 1.1.09 gilt bei Bezug ALG II: Eine bis dato PKV-versicherte Person bleibt weiterhin PKV-versichert! Träger der Leistung zahlt Zuschuss zum PKV-Beitrag!
Gruß Joerg Koenig

Hallo Joerg,

du hast natürlich Recht. Da ist mir doch tatsächlich der neue § 5 Abs. 5a SGB V entgangen. Danke für den Hinweis.

Gruß Woko