Wenn ein Bezieher (über 50 Jahre) von ALG II eine Teilauszahlung von ca. 8ooo Euro ausgezahlt bekommt und sonst kein Vermögen hat, muss er dieses Geld dann erst aufbrauchen?
MOD: Titel archivtauglich gemacht
Wenn ein Bezieher (über 50 Jahre) von ALG II eine Teilauszahlung von ca. 8ooo Euro ausgezahlt bekommt und sonst kein Vermögen hat, muss er dieses Geld dann erst aufbrauchen?
MOD: Titel archivtauglich gemacht
nöh, 50x150+750€ Sonderkosten = anrechnungfreier Betrag
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
nöh, 50x150+750€ Sonderkosten = anrechnungfreier Betrag
Wichtig ist aber, dass ihm das Geld schon vorher gehört hat. Sonst ist es Einkommen.
Wenn es Einkommen ist, sollte der Alg-2-Bezug mal ausgesetzt werden und dann neu beantragt werden. Danach ist es Vermögen. - Ich weiß aber nicht, ob dieser Trick noch geht. Früher wurde es so gemacht, habe ich jedenfalls mal gelesen.
Ja, der Trick geht, aber man muss mindestens einen Monat lang ein zweites Einkommen haben, wegen dem man ebenfalls keinen Alg II-Anspruch hat. Siehe dazu die BSG-Rechtsprechung zum Verteilzeitraum vom 30.9.2008, Az. B 4 AS 29/07 R: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
Man sollte, falls es Vermögen ist und der normale Vermögensfreibetrag aufgebraucht ist, Teile seines Vermögens zu geschütztem Altersvorsorgevermögen machen. Wie das geht weiß jede Bank und jede Lebensversicherung. Außerdem steht es in § 12 SGB II.