ALG II und Neben- und Betriebskostenabrechnung

Hallo,

ein ALG II-Empfänger hat eine neue Wohnung bezogen. Das Haus in dem sich die Wohnung befindet wurde vom Vermieter (nicht der ALG II-Empf.) erst kurz vor Bezug gekauft. Der Vermieter setzte eine Miete von 300€ plus 50€ Neben- und Betriebskosten an. Der Höchstbetrag für den ALG II-Empfänger liegt bei 352,50€. Passt also.

Nach einem Jahr ist nun die Neben- und Betriebskostenabrechnung gekommen. Die Forderung beträgt 368,32€. Neben- und Betriebskosten werden auf 75,30€ angehoben.
Der ALG II-Empfänger ist bereit den Diffenrenzbetrag (22,80€) aus dem Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu zahlen.
So weit OK?

Nun meine Frage:
Wer zahlt den Differezbetrag des vergangenen Jahres der in der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ist?
22,80€ x 12 Monate sind 273,60€.

Oder anders, übernimmt das Jobcenter auch diesen Betrag oder bleibt der Mieter (ALG II-Empfänger) drauf sitzen? 

Oder denk ich einfach nur etwas quer?

Danke und Gruß

b.

Www.erwerbslosenforum.de

Hi,
die Nachzahlung ist vom Jobcenter zu übernehmen.

Wenn die Miete nun zu hoch ist, folgt i.d.R. eine Kostensenkungsaufforderung und die unangemessene Miete wird für 6 Monate weiter übernommen.

Einige Kommunen tolerieren auch geringfügige Überschreitungen bei Bestandswohnungen.

Gruß
Ingo