Hallo,
ein ALG II-Empfänger hat eine neue Wohnung bezogen. Das Haus in dem sich die Wohnung befindet wurde vom Vermieter (nicht der ALG II-Empf.) erst kurz vor Bezug gekauft. Der Vermieter setzte eine Miete von 300€ plus 50€ Neben- und Betriebskosten an. Der Höchstbetrag für den ALG II-Empfänger liegt bei 352,50€. Passt also.
Nach einem Jahr ist nun die Neben- und Betriebskostenabrechnung gekommen. Die Forderung beträgt 368,32€. Neben- und Betriebskosten werden auf 75,30€ angehoben.
Der ALG II-Empfänger ist bereit den Diffenrenzbetrag (22,80€) aus dem Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu zahlen.
So weit OK?
Nun meine Frage:
Wer zahlt den Differezbetrag des vergangenen Jahres der in der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ist?
22,80€ x 12 Monate sind 273,60€.
Oder anders, übernimmt das Jobcenter auch diesen Betrag oder bleibt der Mieter (ALG II-Empfänger) drauf sitzen?
Oder denk ich einfach nur etwas quer?
Danke und Gruß
b.