Alg II und Pflegegeld?

Hallo zusammen,

wie formuliert man am besten ’ne anonyme Anzeige beim Amt, wenn jemand Alg II kassiert und gleichzeitig seit 2009 Pflegegeld bekommt, ohne es zu melden?

Dazu kommt noch eine Betriebskostenrückzahlung und eine Stromrückzahlung von 2011, welche ebenfalls nicht dem Amt gemeldet wurden.

Über schnelle Antwort würde ich mich freuen. ’n Link irgendwohin wäre schon okay.

MfG
Andreas

Hallo!

Pflegegeld (also eine Aufwandsentschädigung/Anerkennung für die übernommene Pflege eines Angehörigen) wird NICHT auf Alg II angerechnet.
Es zählt nicht als Einkommen!

Auch die Rückzahlungen zählen nicht, sie wurden schließlich aus dem Alg-II-Regelsatz bezahlt. Wenn da etwas übrigbleibt, ist das schön, das wird aber nicht abgezogen.
Wenn man Teile seiner Leistungen anspart (soll man ja, für Unerwartetes wie etwa Reparaturen an der WM), bleibt einem das ja auch erhalten.

Dass Du jemanden anschwärzen willst, finde ich nicht OK.

MfG
duck313

Dass Du jemanden anschwärzen willst, finde ich nicht OK.

Aber er ist ja glücklicher Weise vorher hier gelandet.

Ich glaube, vielen Menschen ist nicht klar, daß ALG-II-Empfänger arbeiten dürfen, können und dies auch tun. Sicher gibt es auch schwarze Schafe.
Interessanter Weise hört man seltener, daß jemand seinen Nachbarn wegen Schummelei bei der Steuer anzeigen möchte, obwohl die Trefferquote und wohl auch das Volumen da höher liegen dürfte… :wink:

osmodius

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Hallo,

wie formuliert man am besten ’ne anonyme Anzeige beim Amt, wenn jemand Alg II kassiert und gleichzeitig seit 2009 Pflegegeld bekommt, ohne es zu melden?

Das geht ganz formlos. Einfach draufschreiben, wer da was bekommt, und die gehen dem nach.
Pflegegeld bekommt derjenige, weil er selbst eine Pflegstufe hat? Oder weil er jemanden pflegt?

Kleiner Hinweis noch: Lässt sich jemand von einem Pflegedienst pflegen, dann kostet das die Solidargemeinschaft in der Stufe I 450€ im Monat. Lässt er sich das Pflegegeld auszahlen, erhält er 235€ und muss sich dann eben davon seinen Pflegebedarf finanzieren. Käme jetzt der aufmerksame Bürger auf die Idee, jemanden wegen der Inanspruchnahme von 450€ Sachleistungen beim Amt anzuschwärzen?
Selbst wenn die pflegende Person als ALG-II-Empfänger die 235€ erhielte, hat sie damit der Solidargemeinschaft noch 215€ gespart; mehr als eine Anrechnung auf das ALG II bringen würde.
Aus diesem Grund ist wohl das weitergereichte Pflegegeld auch vollständig anrechnungsfrei.

Dazu kommt noch eine Betriebskostenrückzahlung und eine Stromrückzahlung von 2011 welche auch nicht beim Amt gemeldet wurden.

Was geht das Amt der Strom an? Der wurde vollständig aus der Regelleistung bezahlt.
Und woher will man wissen, dass die Betriebskostenerstattung dem Amt nicht bekannt ist? Wenn die die KdU bezahlen, dann wollen die die Abrechnung darüber schon von selbst sehen, falls es der Bedürftige vergessen sollte.

Über schnelle Antwort würde ich mich freuen. ’n Link irgendwohin wäre schon okay.

Frag mal jemanden, der jemanden pflegt, wie viele Stunden Plege geleistet werden müssen, um im Monat 235€ zu bekommen.
Auch hier wieder ein kleiner Hinweis: Für Pflegstufe I bedarf es täglich (also nicht an nur 220 Tagen im Jahr) mindestens 90 Minuten Hilfe. Und die Zeit für den Weg hin und zurück wurde da noch gar nicht berücksichtigt. Jeder, der Angehörige pflegen muss, wird dir bestätigen, dass es regelmäßig mehr Zeit kostet. Für manchen soll es vor allem auch eine seelische Belastung sein.

Wir haben also 235€ Einnahme für die Pflegeperson, davon ziehen wir mal noch die 215€ Ersparnis für die Solidargemeinschaft ab (denn die will der Denunziant ja sicher schützen) und teilen das dann durch 45 Std. Mindestaufwand, um dieses Geld zu erhalten.
Angesichts dieses Betrages für diese Arbeit kommt mir jetzt irgendwie der Begriff „Kleingeistigkeit“ in den Sinn.

Grüße