Hallo Herr / Frau … ???
ich befinde mich gerade im Urlaub und Ihre Anfrage erst jetzt und durch Zufall gesehen. Auf der Visitenkarte habe ich den Urlaub vermerkt, die Angaben sind aber schlecht sehbar. Also, bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Zu Ihren Fragen.
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Thema Beratungstermin: Selbstverständlich haben Sie als Kunde das Recht, einen Gesprächstermin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Dies können Sie über die teure 0180-Hotline machen oder aber persönlich im Empfangsbereich am Schalter. Warum Sie bereits seit einem Jahr erfolglos versuchen, einen Termin zu erhalten, ist mir unerklärlich.
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Thema Bescheide: Wenn Sie mit Bescheiden nicht einverstanden sind, die Berechnung der Leistungen, insbesondere die Ermittlung des Einkommens aus freiberuflicher Tätigkeit, nicht verständlich ist, haben Sie das Recht, binnen vier Wochen nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einzulegen, und zwar schriftlich oder zur Niederschrift. Niederschrift bedeutet, dass Sie persönlich zum Jobcenter gehen können und der Widerspruch aufgenommen wird. Niederschrift hat den Vorteil, dass Sie sich das teure Porto für das Einschreiben sparen und in der Regel der Empfang quittiert wird.
Haben Sie fristgerecht kein Widerspruch eingelegt, bleibt Ihnen nach wie vor das Recht einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Ab dem Tag der Antragstellung wird rückwirkend der Leistungsanspruch vier Jahre geprüft, sofern Sie das auch schriftlich bekunden.
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Thema Anrechnung Einkommen aus Selbständigkeit: Die ARGE berücksichtigt bei den Betriebsausgaben nur die notwendigen Betriebsausgaben, also z.B. Miete, Betriebskosten, Strom, Gas, benötigtes Inventar, um den Laden am Laufen zu halten. Reise- und Werbekosten etc. sind im Einzelfall zu entscheiden, da sie keine notwendigen Betriebsausgaben darstellen; es sei denn, sie haben ein Reisegewerbe, z.B. Flohmarkt.
Der Gesetzgeber hat dies in einer Verordnung festgelegt. Nun fragen Sie richtigerweise: Was ist denn mit anderen Betriebsausgaben. Da bleibt ihnen der Weg über die Einkommensteuererklärung bzw. der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, zu deren Abgabe Sie verpflichtet sind.
Haben Sie schwankende monatliche Einnahmen, so wird ein Durchschnittseinkommen ermittelt. Dieses basiert auf bereits vorliegende Angaben im Formular EKS oder eines Einkommensteuerbescheides. Bei den Selbständigen bewilligt man in der Regel zwischen drei und sechs Monaten unter Vorbehalt der Nachberechnung, denn niemand weiß genau, wie hoch Ihre tatsächlichen Betriebseinnahmen sind. Nach sechs Monaten bzw. dann wenn Sie ein Fortzahlungsantrag stellen, müssen Sie Ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben darlegen und auch belegen. Nicht belegte Angaben können nicht berücksichtigt werden. Das könnte ein Grund sein, warum Ihr Sachbearbeiter Ihrer Meinung nach zu wenig abgezogen hat.
Ich empfehle Ihnen, persönlich bei der ARGE vorzusprechen, um einen Termin beim Sachbearbeiter zu vereinbaren. Sollten Sie abgewiesen werden, wenden Sie sich an den Vorgesetzten. Es geht darum, dass Anliegen in Ihrem Interesse zu klären. Bitte geben Sie konkret das Anliegen an, damit sich der Sachbearbeiter vorbereiten kann. Zum Anwalt können Sie danach immer noch. Nur bedenken Sie: Papier ist geduldig und es vergeht eine Menge Zeit. Zeit, die Sie nicht haben, wenn Sie kurz vor der Insolvenz stehen, wie Sie schreiben.
Sie können auch persönlich zum Sozialgericht gehen und in der Rechtsantragsstelle den Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Beratung findet jedoch dort nicht statt, da müssen Sie eine Beraungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
Bitte verstehen Sie, dass ich Ihr Anliegen nur in dieser Kürze beantworten kann. Für eine fundierte Beratung bräuchte ich Details. Eine Rechtsberatung darf ich nicht ausführen, da ich kein Anwalt bin. Ich hoffe, ich konnte für’s Erste weiterhelfen.
Gruß Tisch66
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein großes Problem mit meiner Arge-Sachbearbeiterin.
Seit einem Jahr erhalte ich Zuschüsse zum Lebensunterhalt, da
meine Einkünfte aus meiner Selbstständigkeit zum Überleben
noch nicht ausreichen.
Was mich verwunderte ist, dass ich mit meinen tatsächlichen
Einnahmen und Ausgaben weit weniger Einkommen erzielt habe,
als mir die Arge unterstellt hat. Ich habe dieses für ein
Missverständnis gehalten und bin nun seit über 6 Monaten
dabei, einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin zu erkämpfen.
Vergeblich.
Nun wurden meine Leistungen komplett gekürzt, weil mein
Einkommen meinen Bedarf übersteigen würde. Dies ist allerdings
nicht der Fall.
Über sehr viel Recherche habe ich nun im Internet einen
Hinweis darüber gefunden, dass die Arge nur 30% meines
Umsatzes als notwendige Ausgaben anerkennt, der Rest demnach
als Einkommen gewertet wird.
Ist dies wirklich der Fall?
Wenn ja, was kann ich dagegen tun? Mein tatsächlicher Gewinn
liegt nach Abzug aller Steuern, Versandkosten, Fixkosten, …
bei ca. 25% nicht aber bei 70 % wie die Arge es mir
unterstellt.
Was mich aber vor allem ärgert und wundert ist, dass mir
niemand etwas davon gesagt hat. Ich habe meine Bescheide
durchgelesen, die Informationen die ich in der Arge erhalten
habe, … mir hat niemand etwas von dieser Regelung gesagt.
Wie kann es denn sein, dass meine Sachbearbeiter (wenn meine
Vermutung stimmt) mir nichts davon mitteilt und über 1 Jahr
lang zusieht, wie ich jedes Monat weit mehr ausgebe, als mir
zugestanden wird.
Trotz bitte um Erklärung, … hat man mir nichts gesagt und
auch keinen Termin gegeben. Für mich klingt das grob
fahrlässig, da ich alle Fakten regelmäßig vorgelegt habe, und
man mich auf kein Fehlverhalten oder ähnliches hingewiesen
hat.
Wenn meine Vermutung stimmt, und die Arge weiterhin keine
Bereitschaft zeigt, mich wenigstens anzuhören, überlege ich,
mir einen Anwalt zu nehmen. Wenn ich richtig informiert bin,
habe ich ein Recht auf Beratung. Dieses hat man mir nicht
gewährleistet und somit stehe ich gerade kurz vor der
Insolvenz.
Bitte helft mir!