Hallo Ihr,
meine Mutter bekommt ALG II, mein Vater ist Arbeitnehmer. Wir haben gehört, dass man die Steuerrückzahlung behalten kann, wenn sie zur Tilgung von Schulden benutzt wird.
Stimmt das? Gibt es vielleicht andere Möglichkeiten die Steuer behalten zu dürfen?
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Rebecca
Hallo Ihr,
meine Mutter bekommt ALG II, mein Vater ist Arbeitnehmer. Wir
haben gehört, dass man die Steuerrückzahlung behalten kann,
wenn sie zur Tilgung von Schulden benutzt wird.
Stimmt das? Gibt es vielleicht andere Möglichkeiten die Steuer
behalten zu dürfen?
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Hallo Rebecca !
Ich muß Dich leider enttäuschen: Die Rückzahlung wird voll auf ALG II
angerechnet ! Egal,für was Ihr das Geld benötigt.
Ich weiss das deshalb genau,da ein befreundetes Ehepaar genau vor der gleichen Situation stand,mit genau dem Ergebnis.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht,da die Ämter untereinander rege Korrespondenz pflegen.
Hoffe,ich konnt Dir helfen
MfG Steffen
PS:Achtet aber darauf,das Euch das Geld nicht in einem Brocken berechnet wird,sondern in verträglichen Raten!
Danke,
wir hatten es schon fast befürchtet.
Gruß Rebecca
Hallo Rebecca Wagner,
Das ist wie immer und überall Auslegungssache!
Empfehlung: Widerspruch gegen Anrechnung bis zum Sozialgericht gehen. Die Gesetze sind für Computerentscheidungen gemacht. Jeder neue Fall zeigt, daß menschliche Beurteilung gefragt ist. Und da wollt Ihr hin!
Wichtig: tatsächlich und nachweisbar Schulden
ALGII gibt es erst seit relativ kurzer Zeit. Die Schulden entstanden vor? während? des ALGII-Bezuges?
Die Steuernnachzahlung hat ihren Ursprung vor Hartz!
Sozialgerichtsfälle im Internet suchen, gibt es zu diesem Thema.
Es liegt ein langer Weg vor Euch! Viel Erfolg! Laßt Euch nicht Kleinkriegen!
Solbane