Person A hat einen (Teilzeit-)Job, den sie zu verlieren droht.
Parallel zu diesem Job studiert sie (Erststudium in Regelzeit!).
BaFög-Anspruch hat sie aber keinen, weil sie das Studium nach dem 30. Lebensjahr begonnen hat (im 31.).
Hat sie während des Studiums Anspruch auf ALG II und kann sie dem Arbeitsamt klarmachen, daß sie wegen dem Studium trotzdem nur wenige Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann?
Das Studium ist ja schließlich eine brufsbildende Maßnahme und dient der Chance, in 3-4 Jahren nicht mehr dem Arbeitsamt auf der Tasche liegen zu müssen.
Hat sie während des Studiums Anspruch auf ALG II und kann sie
dem Arbeitsamt klarmachen, daß sie wegen dem Studium trotzdem
nur wenige Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen kann?
Das wird sicherlich nix werden, man muss dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen und alles tun um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Das ist die Defintion von ALG II
Hätte die Person aus der Teilzeitbeschäftigung evtl.Anspruch auf ALG 1?
Da geht das nämlich:
Die Person muß nachweisen, dass die zeitliche Beanspruchung durch das Studium mit einer arbeitsmarktüblichen Arbeitnehmertätigkeit vereinbar ist.
Das geht im Einzelfall sehr wohl. Also sollte der jemand mit dem entsprechenden Amt reden bzw. sehr wahrscheinlich streiten.
Es gibt ne Entscheidung dazu vom Bremer Landessozialgericht.
Es wäre in diesem Zusammenhang evtl. spannend das ganze für ALG2 durchzukämpfen.
Das wird sicherlich nix werden, man muss dem Arbeitsmarkt voll
zur Verfügung stehen und alles tun um seine Hilfebedürftigkeit
zu verringern bzw. zu beenden. Das ist die Defintion von ALG II
Hallo,
es gibt noch noch so ein paar Sonderregelungen für Mütter, im Einzelnen kenn ich sie auch nicht, aber wenn du Kindèr hast, geh einfach mal zum Amt. Sonst hat der Kater wohl leider recht.
L…ive. G…oes…on
Kraudischen
Das wird sicherlich nix werden, man muss dem Arbeitsmarkt voll
zur Verfügung stehen und alles tun um seine Hilfebedürftigkeit
zu verringern bzw. zu beenden. Das ist die Defintion von ALG
II
Hmm, und da kann ein Studium nicht genau als das gelten: Alles tun, die Hilfebedürftigkeit zu beenden?
Meine anderer Gedanke ist auch: Es gab doch früher Sozialhilfe, für alle Bedürftigen, egal, was sie tun - nicht genug Geld -> Sozialhilfe. Ist die denn nicht durch ALGII ersetzt?
Was wäre denn die Lösung für Person A? In 3 jahren ist sie mit Studium durch und hat sehr gute Chancen auf einen Job. Aber was ist bis dahin?
Die Person muß nachweisen, dass die zeitliche Beanspruchung
durch das Studium mit einer arbeitsmarktüblichen
Arbeitnehmertätigkeit vereinbar ist.
Genau das ist das Studium leider nicht. Aber es dient genau der Jobsuche.
Und schickt einen das Arbeitsamt nicht sogar selbst bisweilen auf Weiterbildungsmaßnahmen? Da muß es doch ok sein, wenn Person A diese sogar selbst freiwillig durchführt, um für den Arbeitsmarkt besser qualifiziert zu sein?
Genau das ist das Studium leider nicht. Aber es dient genau
der Jobsuche.
Und schickt einen das Arbeitsamt nicht sogar selbst bisweilen
auf Weiterbildungsmaßnahmen? Da muß es doch ok sein, wenn
Person A diese sogar selbst freiwillig durchführt, um für den
Arbeitsmarkt besser qualifiziert zu sein?
Hallo Knauer,
genau das gleiche dachte ich damals auch, als ich meinen zweiten Bildungsweg einschlug. Leider musste ich dann fesstellen, dass man keinerlei Unterstützung bekommt. Am besten einen neuen Nebenjob suchen, das ist wohl leider die einzige Alternative.
Du bist sicher, dass für die Person kein Anspruch auf Leistungen nach dem Bafög besteht? Alter hin oder her - §10 Bafög nennt hier einige Ausnahmen, die evtl. greifen können.
Du bist sicher, dass für die Person kein Anspruch auf
Leistungen nach dem Bafög besteht? Alter hin oder her - §10
Bafög nennt hier einige Ausnahmen, die evtl. greifen können.
Ja, Die Hochschukreife hat A auf einem Kolleg erlangt. Allerdings danach einen (nämlich den augenblicklichen) Job angeboten bekommen, deshalb das Studium nicht unverzüglich begonnen. Andere Gründe gibt es nicht. Nichts Familiäres, keine Kinder, keine Armee.
Bedürftig zwar jetzt erst geworden, aber leider während dem Abi am Kolleg schon BaFög bekommen. Also, wieder die Ausnahme der Ausnahme -> kein BaFög.
Hmm, und da kann ein Studium nicht genau als das gelten: Alles
tun, die Hilfebedürftigkeit zu beenden?
Das wird nicht klappen. Überleg mal, dann würden alle Studenten AL beantragen.
Die einzige Möglichkeit wäre, falls jemand ein nebenberufliches Studium absolviert, aber man muss immer den Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Das wird schon nicht klappen wenn man feste Vorlesungszeiten hat, die in die „normale“ Arbeitszeit fallen.
Die einzige Möglichkeit ist sich selbst irgendwie bis zum Ende des Studiums über Wasser zu halten, Darlehen, Nebenjobs, Jobs in den Semesterferien etc.
Meine anderer Gedanke ist auch: Es gab doch früher
Sozialhilfe, für alle Bedürftigen, egal, was sie tun - nicht
genug Geld -> Sozialhilfe. Ist die denn nicht durch ALGII
ersetzt?
Das galt auch nie für Studenten, diese konnten nie Sozialhilfe beziehen („selbstverschuldete Notlage“).