Liebe Wissenden,
Ein Student einer Fern-Universität, der aus gesundheitlichen Gründen sehr lange keiner hauptberuflichen Tätigkeit nachgegangen ist, rutscht in Hartz IV. Nach meinem Verständnis steht er - dadurch, daß es sich um ein Teilzeitstudium handelt - dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung.
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Frage: Kann die Behörde Einwände erheben gegen das Studium?
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Frage: Wie ist es mit (Vollzeit-) Praktika während des Studiums?
Ich bedanke mich für eure Mühe und bitte bei euren Antworten um Quellenangaben. Ich habe schon auf den Seiten des Ministeriums geforscht, aber zu meiner speziellen Frage keine Antwort gefunden. Ich wäre deshalb für jeden hilfreichen Hinweis dankbar.