ALG II und Teilzeitstudium

Liebe Wissenden,

Ein Student einer Fern-Universität, der aus gesundheitlichen Gründen sehr lange keiner hauptberuflichen Tätigkeit nachgegangen ist, rutscht in Hartz IV. Nach meinem Verständnis steht er - dadurch, daß es sich um ein Teilzeitstudium handelt - dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung.

  1. Frage: Kann die Behörde Einwände erheben gegen das Studium?

  2. Frage: Wie ist es mit (Vollzeit-) Praktika während des Studiums?

Ich bedanke mich für eure Mühe und bitte bei euren Antworten um Quellenangaben. Ich habe schon auf den Seiten des Ministeriums geforscht, aber zu meiner speziellen Frage keine Antwort gefunden. Ich wäre deshalb für jeden hilfreichen Hinweis dankbar.

Hallo

was man in seiner Freizeit macht (ohne damit Einkommen zu erzielen ^^) , hat das Jobcenter nicht zu interessieren. Aber alles, was eine Ausbildung oder die Vermittelbarkeit bzw. Verfügbarkeit des Leistungsbeziehers für Jobs und Maßnahmen berührt (z.B. auch Praktika) , muss man vorab mit seinem zuständigen Sachbearbeiter besprechen und erst absegnen lassen.
Als eingetragener Student hat man i.d.Regel keinen Anspruch auf ALG2 ; aber wie gesagt - das käme auf die genauen Umstände, die Verfügbarkeit und die Einschätzung des Sachbearbeiters an… und auch die evtl. vorrangigen Ansprüche wären zu klären (z.B. Bafög). http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

LG