Hallo,
mal angenommen, es wird zum 01. Oktober 2008 Alg II beantragt, nachdem ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen wurde und der Status „Arbeitsuchend“ von begrenzter Dauer ist, da eine neue Stelle ab dem 01.02.2008 angetreten wird.
Zudem ist die Person selbstständig und arbeitet für einen Lohn von 400,– € im Monat.
Diese Person war bei der Arbeitsagentur und wurde für eine „Trainingsmaßnahme“, die eine Woche (täglich von 8 – 12.30 Uhr) dauert, angemeldet, bevor der Antrag überhaupt gestellt wurde. Es wurde gesagt, dass man den Antrag erst NACH der einwöchigen Maßnahme einreichen kann.
Die Frage daher: Ist das rechtens so? Wenn die Person nun eine Woche dort täglich sitzt und NICHT arbeiten gehen kann und danach wird festgestellt, dass diese Person überhaupt keinen Anspruch auf Alg II hat, kann das so sein?
In dieser Maßnahme sollen die Anträge ausgefüllt (was die Person kann!) und Bewerbungen geschrieben werden (was die Person auch kann!).
Wieso muss man da hin, BEVOR man überhaupt weiß, ob man Alg II beziehen kann/darf?
MOD: Titel editiert und im Text zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt
Hallo
Es wurde gesagt, dass man den Antrag erst NACH der einwöchigen Maßnahme einreichen kann.
Die Frage daher: Ist das rechtens so?
Habe ich noch nie gehört, aber das kann nicht sein.
Man spart halt, wo man kann, anders kann man das wohl nicht sehen. Oder die Veranstalter dieser Maßnahme sollen in Lohn und Brot gebracht werden.
Wieso muss man da hin, BEVOR man überhaupt weiß, ob man Alg II beziehen kann/darf?
Muss man wohl nicht…
Schriftlich Antrag stellen. Wenn er nicht angenommen wird, dann per Einwurfeinschreiben. Bei Ablehnung wegen dieser Maßnahme oder aus anderen merkwürdigen Gründen: Widerspruch. Wenn Widerspruch abgelehnt: Nichts drauf geben, Klage einreichen (keine Gerichtskosten + man kann sich selbst vertreten). Die ARGEn werden dauernd verklagt, und in mehr als der Hälfte der Fälle verlieren sie.
Viele Grüße
Simsy
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
das mit den „zwangs-depperl-schulungen“ kenne ich aus schleswig-holstein von einer freundin…
da sitzt der 3/4-analphabeth neben dem hochschulabsolventen oder dem ausländer, der kaum ein wort versteht oder der sekretärin oder oder…
echt lustig und sinnlos…
aber es soll leute geben, die sich dadurch abschrecken lassen und keinen antrag stellen … oder sich erstmal gleich eine 30%-ige kürzung holen, weil ned hingegangen…
daher rechnet sich das wohl…
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert
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