Alg II und Umzug nach Trennung

Hallo,

hier ein Fallbeispiel mit der Bitte um Beiträge:

Person A wohnt mit Person B in eheähnlicher LG in einer 85 qm Wohnung; der Mietvertrag wurde von beiden unterschrieben. Die Miete beträgt warm 500 €.

Person B steht in einem Arbeitsverhältnis, Person A bezog bis dato Alg I. Nun wurde Antrag auf Hartz IV gestellt, weil der Alg-I-Anspruch nun endet.

Ebenfalls am Ende ist die Beziehung der beiden. Person B möchte zur Mutter zurückziehen. Person A erlaubt den Ausstieg aus dem Mietvertrag und erklärt sich bereit, als Alleinmieter zu fungieren. Bis eine kleinere Wohnung – entsprechend der gesetzlichen Richtlinien – angemietet werden kann, vergehen drei Monate wegen einzuhaltender Kündigungsfrist.

Frage: Wie sieht diese Situation ein Antragsprüfer des Amtes in Hinsicht auf die bis vor Kurzem noch gemeinsam bezahlte Wohnung?
Muss Person B evtl. doch weiter Miete zahlen?

Sorry, falls es nicht eindeutig klingt, freue mich über Antworten.

Danke

MOD: Artikel zur besseren Verständlichkeit überarbeitet

Hallo

Person A erlaubt den Ausstieg aus dem Mietvertrag und erklärt sich bereit, als Alleinmieter zu fungieren.

Den MV müssen beide kündigen.

Bis eine kleinere Wohnung – entsprechend der gesetzlichen Richtlinien – angemietet werden kann, vergehen drei Monate wegen einzuhaltender Kündigungsfrist.
Frage: Wie sieht diese Situation ein Antragsprüfer des Amtes in Hinsicht auf die bis vor Kurzem noch gemeinsam bezahlte Wohnung?

Muss Person B evtl. doch weiter Miete zahlen?

ja klar

Sorry, falls es nicht eindeutig klingt, freue mich über Antworten.
Danke

Mikesch

MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

Person A erlaubt den Ausstieg aus dem Mietvertrag und erklärt sich bereit, als Alleinmieter zu fungieren.

Hat diese Kündigung offiziell, mit Wissen des Vermieters und schriftlich stattgefunden? Ist A jetzt offiziell Alleinmieter?

Ich denke, das ist entscheidend.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

Den MV müssen beide kündigen.

Wenn sich alle Beteiligten (beide, Mieter und Vermieter) einig sind, geht es doch sicher auch anders.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

Frage: Wie sieht diese Situation ein Antragsprüfer des Amtes
in Hinsicht auf die bis vor Kurzem noch gemeinsam bezahlte
Wohnung?
Muss Person B evtl. doch weiter Miete zahlen?

Generell muss eine unangemessene Miete 6 Monate lang übernommen werden. SGB II § 22
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Keine Ahnung, wie schlau die einzelnen SB sind. Wenn Person A
nicht vom Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen wurde,
haftet sie jedenfalls für die gesamte Miete. Ist Person A
bereits ausgezogen, könnte es sein, dass B die gesamte Miete
bekommt. Wohnen sie noch zusammen, wird sowieso nur die Hälfte
der Miete angerechnet.

Dazu kommt, dass, sofern der Antrag vor Umzug gestellt wird, der spätere Umzug von der BA/ARGE, bzw. Kostenträger der KDU (Kosten der Unterkunft) genehmigt werden muss.
Entscheidet das Amt, dass die Miete der neuen Whg unangemessen ist, gibt es weitere Probleme, wenn der Umzug ohne vorherige Genehmigung erfolgte.
Also vor dem Umzug Genehmigung einholen, bzw. sich über die Beträge für als angemessenen geltenden Wohnraum in der Gemeinde informieren.

Agnes