Alg II und Umzug

Hallo,

eine 6-köpfige Familie wohnt zur Zeit in einer 63 qm-Wohnung (3 Zimmer, 600 € Warmmiete) in Frankfurt/M.
Der Mann bekommt Rente und die Frau sowie die zwei minderjährige Kinder Alg II. Weitere zwei Kinder sind Studenten, haben ihr eigenes Einkommen (400 €) und zählen nur zu Haushalts- nicht aber zur Bedarfsgemeinschaft!

Nun möchte diese Familie aus der viel zu kleinen Wohnung aus- und in eine mit 4½ Zimmern, 120 qm und 1.100 € Warmmiete einziehen.

Muss diese Familie zuerst eine Einwilligung vom Jobcenter holen?
Wenn sie einfach so umzieht, wird dann das Alg II gestrichen?

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Hallo

Muss diese Familie zuerst eine Einwilligung vom Jobcenter holen?

Ja.

Wenn sie einfach so umzieht, wird dann das Alg II gestrichen?

Das wohl nicht, aber die Miete möglicherweise.

Die Kaution soll ja wohl auch übernommen werden, und die Umzugskosten. Beides wird das Jobcenter dann wohl nicht bezahlen, wenn es nicht vorher gefragt wird.

Möglicherweise kann ja sogar versucht werden, ein bisschen Erstausstattung zu beantragen, halt alles Notwendige, was vorher in diese kleine Wohnung nicht reinpasste?

Viele Grüße
Simsy

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Erstmal danke für die Antwort.
Bei einer „unangemessenen Wohnung“ könnte man da einfach mit dem ich nenne es jetzt mal „Höchstsatz“ rechnen?

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