ALG II und Unterhalt

Mahlzeit!

Angenommen, jemand erhält bereits seit Anfang des
Jahres ALG II. Erst jetzt wurde (rückwirkend ab letztem
Jahr) der Titel bzgl. des Unterhalts ausgestellt, bzw.
beurkundet.

Muss dies der Arge mitgeteilt werden?
Ändern sich dadurch die Berechnungen des ALG II?

Vielen Dank im Voraus!
Vince.

Hallo Vincent,

Unterhaltszahlungen müssen auf jeden Fall der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mitgeteilt werden, da da sich dann die Berechung des ALG II grundlegend ändert, da es sich ja um Einnahmen handelt.

Hier ist zu beachten, dass es sich bei ALG II nach dem SGB II sich nur um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende handelt. Jegliche Veränderungen müssen der Arge mitgeteilt werden.

Es existieren nur ganz wenige Leistungen (Einnahmen) die nicht auf das ALG II angerechnet werden. z.B. Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeld (im Gegensatz zu Kindergeld).

Ein Verschweigen erfüllt es den Tatbestand des Betruges und kann ziemliche strafrechtliche Konsequenzen haben, von sonstigen Sanktionen ganz zu schweigen (Leistungseinstellungen).

Ich hoffe das war ein bischen behilflich - wenn schon mal der Spezialist neben mir sitzt :smile:

Gruß Ivo

Hallo, Ivo!

Ich bitte um Verzeihung; hab mich da undeutlich
ausgedrückt: die Frage bezog sich vorrangig auf
die Mitteilungspflicht dessen, der den Unterhalt
ZAHLEN muss.
Ändert sich dadurch was an den Ansprüchen und/oder
sonstigen Berechnungen?

Vielleicht sitzt der Spezialist noch(mal) neben
Dir?! ;c) Vielen Dank und Gruß
Vince.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ändert sich dadurch was an den Ansprüchen und/oder
sonstigen Berechnungen?

Hallo Vincent,

das vereinfacht die Frage sogar extrem :wink:

Nein, es ändert sich nichts an den Ansprüchen, da hier keinesfalls die Unterhaltsansprüche von der Behörde übernommen werden.

Da du es dir als ALG II Empfänger dann aber wohl kaum leisten kannst den Unterhalt zu bezahlen, wird die Unterhaltsberechtigte wohl zur Vorschusskasse marschieren dürfen und sich das Geld dort holen.

Dein ALG2 ist jedenfalls nicht pfändbar.

Gruß Ivo

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