ALG II und Vergütung bei Ausbildung

Hallo!
Weiß jemand wieviel die ARGE einer Bedarfsgemeinschaft abziehen darf, wenn ein 17-jähriges Mädchen die mtl. Vergütung von ca. 350 € mtl. für die Ausübung des FSJ (Freiwilliges soziales Jahr)? Muß der Teenager wirklich davon Geld dem Haushalt beisteuern und wenn ja wieviel? LG Gabi

Hi,
leider handelt es sich nicht um Erwerbseinkommen, so dass der Erwerbstätigenfreibetrag entfällt. Lediglich 60 € sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 13 ALG II-V vom Taschengeld abzusetzen.

Gruß
Ingo

Man muss die 17-jährige doch nicht in der Liste der Bedarfsgemeinschaft mit aufführen, dann behält sie alles. Krankenversichert ist sie als minderjährige ohnehin über ihre Eltern. Und einen Beitrag zur Rentenversicherung gibt es seit Januar 2011 von der Arge/Jobcenter auch nicht mehr.

Man muss die 17-jährige doch nicht in der Liste der
Bedarfsgemeinschaft mit aufführen, dann behält sie alles.

Sie wohnt doch offenbar noch im elterlichen Haushalt, ist unter 25 und kann ihren Bedarf (Regelsatz +kopfanteilige Unterkunftskosten) anscheinend auch noch nicht aus eigenem Einkommen decken. Damit gehört sie automatisch zur Bedarfsgemeinschaft.

LG

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