Alg II und vermietetes Eigenzum

Hallo ihr lieben,
kann man Eigentum vermieten, natürlich ohne Mietgewinn zu machen und trotzdem für die eigene Unterkunft algII bekommen ?
kann dazu jemand etwas sagen ? Ist sowas möglich?

Vielen Dank schonmal
sandra

Hallo!

kann man Eigentum vermieten, natürlich ohne Mietgewinn zu
machen …

Wieso ist das denn „natürlich“? - Heißt das eigentlich, dass die Ausgaben für Instandhaltung etc. und Mieteinnahmen sich die Waage halten? Oder soll gar keine Miete verlangt werden? Das wäre dann nicht vermieten, sondern verleihen.

… und trotzdem für die eigene Unterkunft ALGII bekommen ?

Ich würde denken, Wohneigentum, das nicht selbst benötigt wird, muss verkauft und zum Lebensunterhalt eingesetzt werden. Oder man muss es eben vermieten, so dass man Einkünfte davon erhält, die zum Lebensunterhalt eingesetzt werden müssen (natürlich nur der Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben für das Mietobjekt).

Oder man muss es sehr gut begründen können, dass man das Wohneigentum behalten will (evtl. als Altersruhesitz => Altersvorsorge? Könnte man versuchen. Oder man wohnt aus triftigen Gründen nur vorrübergehend dort nicht selbst).

Wieso soll das Eigentum denn nicht gewinnbringend vermietet werden?

Im Moment habe ich noch die Idee, das das Mietobjekt eventuell noch nicht bezahlt ist, und von den Mieteinnahmen die Raten abbezahlt werden. -
Nein, ich glaube kaum, dass man sich auf Kosten der ARGE ein Haus kaufen darf (indirekt würden die das ja bezahlen). Es wäre zwar meiner Meinung nach eigentlich sinnvoller, weil diese Kosten dann ja irgendwann wegfallen würden, aber so etwas wird nicht gemacht. Im sozialen Bereich wird nicht wirtschaftlich gehandelt. - Auch als Darlehen würde die das meiner Meinung nach nicht machen.

Viele Grüße
Simsy

PS
Anhang zu meinem letzten Absatz:

Falls das Wohneigentum schon fast abbezahlt ist und die Arbeitslosigkeit wahrscheinlich nur vorrübergehend ist, gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit (das ist aber nur eine Vermutung von mir persönlich).

Hallo nocheinmal,

danke für die Antwort.
Also es ist folgendermaßen:

das Haus ist noch nicht bezahlt und die Miete wäre schon angemessen wobei sich dieses mit der Abzahlung decken würde und kein Lebensunterhalt daraus bestritten werden kann…
Ich hätte ein Angebot in eine weitaus günstigere WG zu ziehen, wodurch das Amt für mich weniger Ausgaben hätte als würde ich im Haus bleiben…
Und da geht es mir eben um den Lebensunterhalt, oder wird dann gesagt das Haus muß weg? Dann würde ich natürlich drin bleiben, da ich es nicht aufgeben möchte, ich hoffe das ist verständlich, da es meine Altersvorsorge ist…

Vielleicht hat ja noch jemamnd weitere Kenntnisse darüber

danke euch
sandra

Hallo

Ich denke, wenn du nicht in dem Haus wohnen bleibst, wird auf jeden Fall von dir verlangt, dass du es verkaufst und von dem Geld eine Weile lebst. Ich würde das auf keinen Fall erzählen, dass du in eine WG ziehen kannst.

Wenn du drinbleibst im Haus, scheint es auch von der Größe des Hauses und des Grundstücks abzuhängen, ob es als angemessen angesehen wird. Hier habe ich einen interessanten Link zu dem Thema gefunden:
http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on15994

Allerdings wird da nicht erwähnt, was bei einer Person als angemessen angesehen wird.

Hier http://www.siedlerbund.de/bv/on12950 steht noch was dazu, was das Amt für Kosten übernimmt, und dass die Tilgungsraten nicht übernommen werden, da dies der Vermögensbildung dient. - Irgendwie finde ich das ein bisschen blöd, denn Mietzahlungen dienen doch auch der Vermögensbildung; zwar nicht dem ALG-2-Empänger, aber dem Vermieter. - Na ja, wer hat, dem wird gegeben.

Scheint so, als müsstest du möglicherweise klagen. Klagen gegen das Sozialamt oder die ARGE haben relativ oft Erfolg, und es gibt keine Gerichtskosten. Einen Rechtsanwalt müsstest du ggf. auch nicht nehmen, wenn du keinen willst. Bitte nicht vor einer Klage zurückschrecken, wenn nötig.

Erst Antrag, dann Bescheid, dann Widerspruch, dann Widerspruchsbescheid, dann Klage, so ist die Reihenfolge.

Wenn du in dem Haus bleibst, könntest du eventuell einen Untermieter nehmen? Vielleicht ginge es ja so, insbesondere wenn das Haus zu groß ist.

Du kannst ja auch noch ein wenig rumgoogeln, mit „Wohneigentum ALG II“ kommt eine ganze Menge.

Viele Grüße
Simsy