ALG II und versicherungspflichtige Beschäftigung

Hallo,

angenommen, man hat aus dem ALG II- Bezug heraus eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen und erhält ergänzend ALG II. Nun erhält man einen neuen Bescheid von der ARGE in dem steht, dass Leistungen zur Renten- und Krankenversicherung von der ARGE getragen werden. Müsste man das berichtigen lassen, da die neue Tätigkeit versicherungspflichtig ist und von da aus diese Beiträge abgehen oder läuft das automatisch?

Angenommen, jemand ist schon länger im ALG II-Bezug und weiß nun nicht mehr, ob die Zahlung des ALG II am MonatsENDE für den laufenden (also im Nachhinein) oder im Voraus für den kommenden Monat geleistet wird. Wie ist das richtig?

Danke für Eure Antworten!
Tigerin

Hallo,

Müsste man
das berichtigen lassen, da die neue Tätigkeit
versicherungspflichtig ist und von da aus diese Beiträge
abgehen oder läuft das automatisch?

Man sollte das Amt mal drauf aufmerksam machen. Oder zumindest fragen, ob das so seine Richtigkeit hat.

Angenommen, jemand ist schon länger im ALG II-Bezug und weiß
nun nicht mehr, ob die Zahlung des ALG II am MonatsENDE für
den laufenden (also im Nachhinein) oder im Voraus für den
kommenden Monat geleistet wird. Wie ist das richtig?

alg II gibts immer im voraus.

MfG

Müsste man
das berichtigen lassen, da die neue Tätigkeit
versicherungspflichtig ist und von da aus diese Beiträge
abgehen oder läuft das automatisch?

Man sollte das Amt mal drauf aufmerksam machen. Oder zumindest
fragen, ob das so seine Richtigkeit hat.

danke xolophos! Hatte heute beim Amt angerufen, und scheinbar bleibt das so. Also doppelt versichert durchs Amt und durch Arbeitgeber. Komisch aber mich solls nicht jucken.

viele Grüße
Tigerin