wenn jemand alg II erhält, bekommt er ja auch noch „wohnbeihilfe“. jetzt mal angenommen dieser ALG II-empfänger geht zur zeit einem 1-eurojob nach und würde jetzt dort einen befristeten Vertrag (für 9 Monate) bekommen. Diese Maßnahme würde auch von der Arbeitsagentur unterstützt, d.h. die Arbeitsagentur würde dem AG 80% des Gehaltes + 200 Euro zahlen. Der Verdienst würde bei ca. 800 Euro netto liegen.
Jetzt meine Frage:
Was passiert mit der „Wohnbeihilfe“ ?? Wird diese gestrichen, weil Einkünfte vorhanden sind, oder laufen die Zahlung weiter, weil es eine Maßnahme nach dem SGB II ist ??
Hallo
wenn jemand alg II erhält, bekommt er ja auch noch
„wohnbeihilfe“. jetzt mal angenommen dieser ALG II-empfänger
geht zur zeit einem 1-eurojob nach und würde jetzt dort einen
befristeten Vertrag (für 9 Monate) bekommen. Diese Maßnahme
würde auch von der Arbeitsagentur unterstützt, d.h. die
Arbeitsagentur würde dem AG 80% des Gehaltes + 200 Euro
zahlen. Der Verdienst würde bei ca. 800 Euro netto liegen.
Jetzt meine Frage:
Das hört sich nach ABM an und ist als eigenes Einkommen zu betrachten. Deine Miethilfe wird dann ebenfalls wegfallen, je nachdem wie hoch dein Bedarf ist(Fam. etc.). Wenn es nicht reicht darfste dann wieder Wohngeld beantragen, aber aus HartzIV biste erst mal raus. Die anderen Behörden wollen dich ja auch mal wiedersehn 
Was passiert mit der „Wohnbeihilfe“ ?? Wird diese gestrichen,
weil Einkünfte vorhanden sind, oder laufen die Zahlung weiter,
weil es eine Maßnahme nach dem SGB II ist ??
Das wäre zu schön, 800€s+ Miete, würd ich sofort machen:smile:
LG
Mikesch
Hallo,
wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftiguung handelt, die von dem Träger der Grundsicherung oder der Arbeitsagentur subventioniert wird (klingt so, was Du da schreibst), dann endet im Regelfall Dein ALGII-Bezug bei Aufnahme der Beschäftigung.
Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kannst Du jedoch, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, Wohngeld beantragen.
Sollte der Lohn unter den Bezügen ALGII liegen, dann kannst Du theoretisch auch Einstiegsgeld beantragen, d. h. Dein ALGII würde weiter laufen und Dein Einkommen würde angerechnet. Aber ich vermute, dass der Träger der Grundsicherung nicht gleichzeitig den Arbeitsplatz subventionieren und Einstiegsgeld bezahlen wird.
Also wird es wohl darauf hinaus laufen, dass Du Deinen Nettolohn plus eventuell Wohngeld erhälst.
Gruß, Bernd
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