Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen im Bezug auf ALG II Bezug und das Wohnen in einer Wohngemeinschaft? Müssen alle Mitbewohner ihre Einkommenverhältnisse offen darlegen?
Liebe Grüsse
Ulliwilli
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen im Bezug auf ALG II Bezug und das Wohnen in einer Wohngemeinschaft? Müssen alle Mitbewohner ihre Einkommenverhältnisse offen darlegen?
Liebe Grüsse
Ulliwilli
hi,
habe vor einigen monaten mal die gleiche frage hier gepostet gehabt und erhielt die antwort, dass die mitbewohner nichts offenlegen müssen. allerdings kann es sein, dass wenn dem arbeitsamt etwas schleierhaft vorkommt (von wegen mit freundin eine WG und so) die das prüfen lassen können. dann kommt einer vorbei und schaut sich das mal an…ob du mit deinem WG-partner im gleichen bett pennst und sowas 
axl
Müssen alle Mitbewohner ihre
Einkommenverhältnisse offen darlegen?
Nein
§ 9 Abs. 5 SBG 2:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. (Ende Gesetzestext)
Nur Verwandte oder Verschwägerte müssen Auskunft geben. Und wenn es keine Wohngemeinschaft, sondern in Wirklichkeit eine eheähnliche Gemeinschaft ist, dann muss auch Auskunft gegeben werden.
Gruß
Nelly
Hmm…
Hallo,
wird sich denn damit auch die Praxis der Wohnungsämter ändern? Denn die haben (mich zumindest) schon vor Jahren nach den Einkünften irgendwelcher Mitwohnis gelöchert. Kann mir fast nicht vorstellen, dass sich das bei dieser Deform zum Positiven geändert haben sollte…
Gruß
Len