Alg II und zusammenziehen?

Erfahrungswerte
Hallo

Wirklich? Wie viele waren es denn etwa? Und war die Konstellation tatsächlich so, dass einer verdiente und der andere nicht?

Ja… ganz wirklich und tatsächlich ^^ Ich glaube aber, es geht dir jetzt auch nicht mehr wirklich um diesen Frage-Thread hier, hm… ? :wink:

Doch genau um den geht es mir. Um praktische Erfahrungswerte, wie Jobcenter und ggf. Sozialgerichte mit einem solchen Fall konkret umgegangen sind, nicht um die theoretische Rechtslage.

Da du auf meine diesbezüglichen Fragen nicht wirklich eingehst, nehme ich an, dass keine vorliegen. Ich selber suche ab und zu nach einem solchen Fall, habe aber noch keinen gefunden (bei Google).

Viele Grüße

Meinetwegen legt sie (gutverdienend) sich einen Freund zu, welcher zur zeit Alg2-Bezieher ist. Dieser darf gern in ihrem Haus wohnen und in ihrem Bett schlafen

Wenn sie ihn „kostenlos“ in ihrem Haus bei sich mitwohnen lässt, versorgt sie ihn mit einer Unterkunft und kommt auch für die von ihm verursachten Verbrauchs-/Nebenkostenbedarfe auf. Gut möglich, dass „sein“ Jobcenter das als Indiz für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft werten und zumindest intensiv nachhaken würde.

aber weil sie die Sache letztlich nicht so richtig ernst nimmt

Welche „Sache“? Die Beziehung zwischen den beiden? Lässt sich die Qualität und Bedeutung einer zwischenmenschlichen Beziehung denn daran feststellen bzw. beurteilen, wie viel Geld man bereit ist füreinander ausgeben?
Aber das liefe wohl eher auf eine Frage von Moral(vorstellungen) hinaus, und hier geht es ja um die rechtlichen Ansprüche und Pflichten Unverheirateter. – Da draußen laufen jedenfalls eine Menge Menschen herum, die zwar finanziell aus einem Topf wirtschaften, aber einander nicht treu sind, nicht liebevoll miteinander umgehen und alles andere als eine glückliche Beziehung miteinander führen. Ob sie ihre Beziehung automatisch „ernst(er)“ nehmen als Paare mit getrennter Kasse … nun ja, das sei mal dahingestellt, ne?! :wink:

Um praktische Erfahrungswerte,wie Jobcenter und ggf. Sozialgerichte mit einem solchen Fall konkret umgegangen sind, nicht um die theoretische Rechtslage. (…) Ich selber suche ab und zu nach einem solchen Fall, habe aber noch keinen gefunden (bei Google).

Vielleicht lag’s ja nur an den eingegebenen Suchbegriffen… die Suchmaschinen spucken ja leider immer zigtausend Einträge aus,wenn man die Suche nicht ein wenig eingrenzt. Guck am besten immer gleich direkt nach Urteilen des Bundessozialgerichts oder der einzelnen (Landes)sozialgerichte zum jeweiligen Stichwort, das dich interessiert (hier z.B. Einstehensgemeinschaft SGB II). Die Gerichte haben auf ihren Webseiten auch Links zu ihrer Entscheidungsdatenbank.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/p…

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/p…
u.a.

LG :smile: