Hallo Ralle
Dieser jemand geht nun eine neue Beziehung ein und beabsichtigt, mit seiner neuen Partnerin zusammenzuziehen. Diese hat eine kleines Kind aus ihrer letzten Beziehung, bezieht Alg II
Unter diesen Umständen ist das gesetzlich verboten (hohe Geldstrafe).
– Hätte die neue Freundin weiterhin Anspruch auf Alg II?
Nein. Wenn ein Kind gemeinsam erzogen wird, und davon wird das Jobcenter ausgehen, wenn sie in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, wird vorausgesetzt, dass man füreinander aufkommt, zur Not sogar für das Kind.
Würde das Einkommen des neuen Partners berücksichtigt? Würden die Unterhaltsleistungen berücksichtigt?
Ja.
– Würde sich unter Umständen der zu zahlende Unterhalt des Herren ändern?
Nein, das wohl nicht.
– Wie würde es sich der Krankenkasse verhalten? Über wen wäre die neue Lebensgefährtin versichert?
Über eine freiwillige gesetzliche KV, die der Herr zahlt (meines Wissens ca. 120 mtl mindestens).
Der Partner würde sich auf die Dauer schon ein bisschen ärgern, wie teuer die ganze Sache ihn kommt, und früher oder später unbewusst entsprechend hohe Erwartungen an die Partnerin stellen. Es kommt noch erschwerend hinzu, dass die Partnerin in Wirklichkeit keinerlei Unterhaltsansprüche an den Herrn hat. Sie bekommt nur einfach kein Alg II mehr, da man dort davon ausgeht, dass der Partner ihren Lebensunterhalt gerne zahlt.
Wenn sein Einkommen nicht ganz reicht, ihren und seinen Bedarf abzudecken, so dass noch ein Teil-Anspruch übrigbleibt, dann wird er übrigens genauso behandelt wie ein Alg-II-Empfänger. Das heißt er muss dann ständig alle Einkünfte da melden. - Teuer wird es für ihn auf jeden Fall. Die Frau hat ja sogar einen erhöhten Bedarf wegen Alleinerziehung, d. h. sie kriegt deutlich mehr als ein Alg-II-Empfänger ohne Kind, und dann noch die Krankenversicherung.
Ist natürlich alles rein hypotetisch, aber solche Fragen interessieren mich.
Das oben Geschilderte ist der Grund, weswegen viele alleinerziehende Mütter sich meistens eine eigene Wohnung in der Nähe ihres gut verdienenden Freundes nehmen und ihn nur häufig besuchen.
Der Umzug würde vom Jobcenter nicht übernommen, wenn sie dort in NRW aber eine ‚angemessene‘ Wohnung findet, übernimmt das dortige Jobcenter die Kosten der Unterkunft.
Danke im Voraus!
Bitte.
Viele Grüße