Alg II, Untermiete, Berechnung Wohnraum

Hallo, Person A möchte Person B zur Untermiete bei sich aufnehmen. Person B bekommt einen Schlafraum (12qm) und einen Wohnraum (18qm); die Küche und das Bad kann B mitbenutzen.
Werden die Mitbenutzung von Küche und Bad zum Wohnraum von Person B miteingerechnet? (Wenn ja: jeweils zur Hälfte??)

MfG chatman4

Hallo,

einfacher ist es, den tatsächlich vom Untermieter allein benutzten Wohnraum anzugeben, also 2 Zimmer = 30 qm und dann die Mitbenutzung von Küche und Bad im Vertrag einzutragen, ohne hier auf qm hinzuweisen, denn der Untermieter mietet den Wohnraum plus Mitbenutzung Küche/Bad an. (Er hält sich ja nicht regelmäßig in Bad + Küche auf.)

Um zu verhindern, dass A oder B das Bad oder Küche „stundenlang“ besetzt halten, kann dies natürlich mit einem „Stundenplan“ geregelt werden.

l G