Hallo, Person A möchte Person B zur Untermiete bei sich aufnehmen. Person B bekommt einen Schlafraum (12qm) und einen Wohnraum (18qm); die Küche und das Bad kann B mitbenutzen.
Werden die Mitbenutzung von Küche und Bad zum Wohnraum von Person B miteingerechnet? (Wenn ja: jeweils zur Hälfte??)
MfG chatman4