Es gibt den Tip beim Bezug von ALG II Wohngemeinschaften
zu bilden das heisst seperate Konten , Untervermieten etc.
Jetzt ist es aber so das Miteinnahmen als Einkommen gerechnet werden.
Jetzt könnte man ja eine symbolische Miete von
1,- Euro ansetzen.
Kann mir das Amt daraus ein Strick drehen?
Es gibt den Tip beim Bezug von ALG II Wohngemeinschaften
zu bilden das heisst seperate Konten , Untervermieten etc.
Jetzt ist es aber so das Miteinnahmen als Einkommen gerechnet
wohl eher ‚Mieteinnahmen‘
werden. Jetzt könnte man ja eine symbolische Miete von
1,- Euro ansetzen.
Kann mir das Amt daraus ein Strick drehen?
Wenn falsche Tatsachen vorgetäuscht werden, würde ich den „Tip“ eher als ‚Erschleichen von Leistungen‘ bezeichnen und der Richter könnte Dir einen Strick daraus drehen… Zu jemand, den Du für 1 Euro wohnen lässt würde ich ohnehin eine intensive Beziehung unterstellen!
Greetz, Bommel
Es gibt den Tip beim Bezug von ALG II Wohngemeinschaften
zu bilden das heisst seperate Konten , Untervermieten etc.
Jetzt ist es aber so das Miteinnahmen als Einkommen gerechnet
werden.
Jetzt könnte man ja eine symbolische Miete von
1,- Euro ansetzen.
Kann mir das Amt daraus ein Strick drehen?
Alles was grob von der ortsüblichen Miete abweicht, lässt die ALarmglocken schrillen. Vermiete das zimmer also zu dem qm-Preis weiter, den du bezahlst inkl. anteiliger Nutzung Bad, Flur, Küche uhnd Nebengelasse zzgl. Anteil Warmmiete/sonst. Nebenkosten wie Strom.