Alg II: Urlaub wegen familiärer Probleme

Hallo, liebe Gemeinschaft,

ich habe mal eine Frage:

Man muss sich ja den Urlaub (Abwesenheit vom Wohnort) von der ARGE genehmigen lassen, wenn man Alg II bezieht. Jetzt ist es aber so, dass ein Familienmitglied 40 Grad Fieber hat, eine Lungenentzündung und schwanger ist. Der kleine Sohn dieser Person ist ohne Betreuung, da die betroffenen Person ins Krankenhaus muss.
Nun wurde von der ARGE gesagt, dass hier keine Möglichkeit für die Genehmigung von Urlaub bestünde.

Aber gibt es bei familiären Problemen nicht Sonderregelungen oder irgendwelche Urteile?

Ich habe leider nichts bei den Suchmaschinen gefunden.

Vielen Dank
Ben

Hallo, liebe Gemeinschaft,

Hallo,

Man muss sich ja den Urlaub (Abwesenheit vom Wohnort) von der ARGE genehmigen lassen, wenn man Alg II bezieht.

Allgemein bei jeder Form von öffentlicher Leistung als arbeitsfähige Person. (Man müsste ja zumindest wichtige Post täglich einsehen können.)

Jetzt ist es aber so, dass ein Familienmitglied 40 Grad Fieber hat, eine Lungenentzündung und schwanger ist. Der kleine Sohn dieser Person ist ohne Betreuung, da die betroffenen Person ins Krankenhaus muss.

Das sagt jetzt allgemein noch nichts darüber aus, wo das Kind Betreuung erfährt. Das kann man evtl. ja auch als Anbieter der Unterstützung daheim machen.

Nun wurde von der ARGE gesagt, dass hier keine Möglichkeit für die Genehmigung von Urlaub bestünde.

Da wären zunächst einmal etliche Fragen, warum das Kind nicht mit ins Krankenhaus zur Mutter kann, warum ein Anverwandter deswegen und wie weit von seiner Heimatadresse fern bleiben müsste.

„Urlaub“ wären nicht viele Tage, daher könnte es angebracht sein, das Kind an der eigenen Stammanschrift zu behüten.
Die Mutter wird doch bereits versorgt.

Aber gibt es nicht Sonderregelungen bei familiären Problemen oder irgendwelche Urteile?

Reden lassen die Behörden bestimmt auch mit sich, aber es müsste zumindest abgeklärt werden, was wie und warum.

Ich habe leider nichts bei den Suchmaschinen gefunden.

Allzu individuell ist mit Oberbegriffen als Suchwort auch meist nichts zu finden.
Wenn andere User aus den gegebenen Infos mehr interpretieren können, werden sie gewiss auch weitere Vorschläge einbringen.

Vielen Dank
Ben

mfg

nutzlos

Hallo, liebe Gemeinschaft,

ich habe mal eine Frage:
Hallo,

wie ja bereits gepostet, ist dies kein Grund für die Arge, hier einen Urlaub zu genehmigen, denn Urlaub dient vorangig der Erholung und zudem dürfte eine Schwangere mit Lungenentzündung nicht über Wochen im Krankenhaus bleiben.
Wenn es sich um ein Kleinkind handelt, besteht seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit, dass die Krankenversicherung eine Betreuung für das Kind gewährleistet.
Wenn das in der gleichen Stadt ist, wäre das ja kein Problem, denn man ist ja nicht verpfichtet, jeden Tag von 8-17 Uhr der ARGE persönlich zur Verfügung zu stehen.

Wenn die erkrankten Mutter in einer anderen Stadt wohnt, wäre eine solche Hilfsaktion zudem relativ spät, denn es ist unglaubwürdig, wenn diese Mutter keine Aufsicht für ihr Kind finden würde.

Man muss sich ja den Urlaub (Abwesenheit vom Wohnort) von der
ARGE genehmigen lassen, wenn man Alg II bezieht. Jetzt ist es
aber so, dass ein Familienmitglied 40 Grad Fieber hat, eine
Lungenentzündung und schwanger ist. Der kleine Sohn dieser
Person ist ohne Betreuung, da die betroffenen Person ins
Krankenhaus muss.
Nun wurde von der ARGE gesagt, dass hier keine Möglichkeit für
die Genehmigung von Urlaub bestünde.

Aber gibt es bei familiären Problemen nicht Sonderregelungen
oder irgendwelche Urteile?

Ist immer im Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters und kommt darauf an, wie glaubwürdig das Problem dargestellt wird.

MFG

Kind zur Mutter ins Krankenhaus
Hallo

Da wären zunächst einmal etliche Fragen, warum das Kind nicht mit ins Krankenhaus zur Mutter kann, …

Das ist eigentlich ziemlich unüblich. Die Mutter ist krank und somit nicht in der Lage, ihr Kind ausreichend zu betreuen.

Rooming-in macht man, wenn das Kind krank ist, und die Mutter mit ins Krankenhaus kommt.

Viele Grüße

Hallo

Nun wurde von der ARGE gesagt, dass hier keine Möglichkeit für die Genehmigung von Urlaub bestünde.

Ich würde ich mich an deren Vorgesetzten wenden. Der kann die Sache vielleicht etwas souveräner handhaben.

Ich schätze, es gibt da keine spezielle Vorschrift.

Viele Grüße