Hallo, liebe Gemeinschaft,
Hallo,
Man muss sich ja den Urlaub (Abwesenheit vom Wohnort) von der ARGE genehmigen lassen, wenn man Alg II bezieht.
Allgemein bei jeder Form von öffentlicher Leistung als arbeitsfähige Person. (Man müsste ja zumindest wichtige Post täglich einsehen können.)
Jetzt ist es aber so, dass ein Familienmitglied 40 Grad Fieber hat, eine Lungenentzündung und schwanger ist. Der kleine Sohn dieser Person ist ohne Betreuung, da die betroffenen Person ins Krankenhaus muss.
Das sagt jetzt allgemein noch nichts darüber aus, wo das Kind Betreuung erfährt. Das kann man evtl. ja auch als Anbieter der Unterstützung daheim machen.
Nun wurde von der ARGE gesagt, dass hier keine Möglichkeit für die Genehmigung von Urlaub bestünde.
Da wären zunächst einmal etliche Fragen, warum das Kind nicht mit ins Krankenhaus zur Mutter kann, warum ein Anverwandter deswegen und wie weit von seiner Heimatadresse fern bleiben müsste.
„Urlaub“ wären nicht viele Tage, daher könnte es angebracht sein, das Kind an der eigenen Stammanschrift zu behüten.
Die Mutter wird doch bereits versorgt.
Aber gibt es nicht Sonderregelungen bei familiären Problemen oder irgendwelche Urteile?
Reden lassen die Behörden bestimmt auch mit sich, aber es müsste zumindest abgeklärt werden, was wie und warum.
Ich habe leider nichts bei den Suchmaschinen gefunden.
Allzu individuell ist mit Oberbegriffen als Suchwort auch meist nichts zu finden.
Wenn andere User aus den gegebenen Infos mehr interpretieren können, werden sie gewiss auch weitere Vorschläge einbringen.
Vielen Dank
Ben
mfg
nutzlos