Hallo
Darf jemand sein weiteres Vermögen (zB Sparkonto) oberhalb des Grundfreibetrages (€150 Euro pro vollendetes Lebensjahr) während des Bezuges von ALG I „verjubeln“, ohne dass das schädlich für eine anschließende Zahlung von ALG II ist ?
Wie steht’s mit der Krankenversicherung eines Beziehers von ALG II , der vorher bei einer GKV versichert war ?
Gruß
Karl
Hallo
Darf jemand sein weiteres Vermögen (zB Sparkonto) oberhalb des Grundfreibetrages … während des Bezuges von ALG I „verjubeln“, ohne dass das schädlich für eine anschließende Zahlung von ALG II ist ?
Ich denk schon. Verschenken darf er es nicht. Er wird gefragt, ob er Schenkungen getätigt hat. Allerdings interessiert das wohl auch erst im 5-stelligen Bereich.
Wenn er allerdings richtig große Summen verjubeln will, sollte er sich noch mal ganz genau erkundigen.
Er könnte aber beispielweise ein Auto kaufen. Ein Auto im Wert bis zu 7500,- darf er haben als Alg-2-Empfänger. Das kann er haben zusätzllich zu seinem Schonvermögen.
Wie steht’s mit der Krankenversicherung eines Beziehers von ALG II , der vorher bei einer GKV versichert war ?
Kein Problem, Versicherung läuft weiter.
Viele Grüße
Hallo,
wenn du hier von einem Verjubeln sprichst, um dich hilfebedürftig zu machen, rate ich davon ab.
Viele Grüße!
Hallo,
es geht nicht um meine Lebensplanung, sondern schlicht und einfach um meine Neugierde.
Gruß
Karl
Hi,
um Deine Neugier zu befriedigen: Ja, natürlich.
Wenn allerdings in den nächsten 10 Jahren ein Wechsel zum SGB XII anstehen sollte, wäre ich vorsichtig.
Gruß
Ingo