Hallo.
Ich werde ab Mitte Juni 12 Monate ALG I empfangen haben.
Ich müsste also nun Antrag auf ALG II stellen. Da ich allerdings über dem Sparerfreibetrag liege, werde ich kein ALG II beziehen. Zahlt das Amt dennoch meine Versicherungsbeiträge (Sozialversicherungsbeiträge / Krankenkasse) weiter oder trage ich diese Kosten alleine ?
Muss ich dann trotzdem den Antrag auf ALG II stellen ?
Gruß,
Leo
Hallo.
Ich werde ab Mitte Juni 12 Monate ALG I empfangen haben.
Ich müsste also nun Antrag auf ALG II stellen. Da ich
allerdings über dem Sparerfreibetrag liege, werde ich kein ALG
II beziehen. Zahlt das Amt dennoch meine Versicherungsbeiträge
(Sozialversicherungsbeiträge / Krankenkasse) weiter oder trage
ich diese Kosten alleine ?
Hallo Leo,
Du musst Dich freiwillig krankenversichern und trägst die Kosten selber. Wenn Du keine Anspruch auf AlgII hast, hast Du auch keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Krankenkasse.
Muss ich dann trotzdem den Antrag auf ALG II stellen ?
Gruß,
Leo
ja, würde ich tun. Dann hast Du die Ablehnung. Und nur damit auch einen rechtskräftigen Bescheid, gegen den man zur Not auch in Widerspruch gehen kann.
Grüße
Almut
Hallo,
Hab vor kurzem mal von einem Typen gelesen, der hat, da seine Frau zuviel verdiente und privat versichert war, geklagt. Nun hat er einen Bescheid über 1 Cent pro Monat, somit ist er krankenversichert.
War Sozialgericht oder sowas in Saarbrücken.
Gruß
Sticky