Alg II:verwertbarer Zweitwagen quasi unverkäuflich

Hi

Um es im Vorfeld klarzustellen: Zu dieser Frage gibt es keinen akuten Fall, sondern es ist eine rein hypothetische Überlegung!

Laut den Informationen, die ich habe, darf ein Alg-II-Empfänger nur einen PKW besitzen; soweit ich das jetzt weiß, im Wert von max. 6.000,– Euro.
Eine Person, die ich kenne, die mal vor einiger Zeit ein paar Monate Alg II bezogen hatte, besitzt neben seinem normalen PKW, mit dem er täglich fährt, (Wert:

Zu irgendeinem Preis wird er den sicherlich los. Eventuell würde er dann eben Verlust machen, aber: „Supersportwagen“ und Alg II passen nun mal nicht zusammen.

Übrigens bekommt man als Angestellter erstmal Alg I; da ist es egal, was man fährt!

Hallo,

beim ALG II wird zumindst intern vorab überprüt, ob sich ein unnützer Gegenstand wirtschftlich und zeitnah veräußern läßt.

Je nach Notwand und geldwertem Beitz kann betitelt werden, dass z.B. ALG II auch nur darlehensweise vorgestreckt wird.

mfg

nnlo