Hi
Um es im Vorfeld klarzustellen: Zu dieser Frage gibt es keinen akuten Fall, sondern es ist eine rein hypothetische Überlegung!
Laut den Informationen, die ich habe, darf ein Alg-II-Empfänger nur einen PKW besitzen; soweit ich das jetzt weiß, im Wert von max. 6.000,– Euro.
Eine Person, die ich kenne, die mal vor einiger Zeit ein paar Monate Alg II bezogen hatte, besitzt neben seinem normalen PKW, mit dem er täglich fährt, (Wert: