Hallo Zusammen,
ich habe folgende Fragen.
Bekommt man bei Arbeitsantritt aus der Arbeitslosigkeit einen Vorschuss ALG II bis zum ersten Gehalt?
und
Gibt es noch Einstiegsgeld?
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Fragen.
Bekommt man bei Arbeitsantritt aus der Arbeitslosigkeit einen Vorschuss ALG II bis zum ersten Gehalt?
und
Gibt es noch Einstiegsgeld?
Hallo,
Einstiegsgeld ist eine Sache des Arbeitsamtes in Verbindung mit ALG I.
Allerdings sind die Jobcenter „eigentlich“ verpflichtet, Leistungen bis zum ersten Gehaltseingang weiter zu zahlen, um eine so genannte „Bedarfslücke“ zu schließen. Vor dieser Verpflichtung versuchen die JC sich aber im allgemeinen zu drücken. In diesem Fall hilft oft nur eine einstweilige Anordnung (Eilverfahren) des Sozialgerichtes. Zusätzlich können einmalige Beihilfe beantragt werden: Fahrtkosten zur Arbeit, ggfls. Arbeitsbekleidung. Hier kommt es auf einen Versuch an.
Als Argumentationshilfe beim JC hilft es manchmal, wenn man SCHRIFTLICH darauf hinweist, daß eine Arbeitsaufnahme nicht möglich ist, wenn der Lebensunterhalt bis zum ersten Gehaltseingang ncht gesichert ist.
Hallo,
nein, Sie haben keinen Anspruch auf einen Vorschuss.
Allerdings ist die Problematik (AlgII wird im Voraus gezahlt und der erste Lohn kommt 4-6 Wochen später) bei den Jobcentern/Ämtern bekannt. Erfahrene Sachbearbeiter (oder auch erfahrene Arbeitslose) lösen das Problem wie folgt: die Meldung des Arbeitslosen (das er Arbeit gefunden hat) wird relativ spät zu den Akten genommen, damit das AlgII noch überwiesen wird. Ein paar Wochen später will das Amt natürlich das Geld zurück, was aber dann kein Problem darstellt (weil der Lohn inzwischen da sein sollte).
Zum Einstiegsgeld kann ich nichts sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
auf Antrag kann man auf jeden Fall noch einen Vorschuss (Darlehen) bis zur ersten Gehaltszahlung erhalten. Bezüglich der Fahrtkosten und Einstiegsgeld würde ich mich vorab beim zuständigen Arbeitsvermittler erkundigen.
MfG