ALG-II-Weiterbewilligung abgelehnt

Wie kann das sein?

Jemand hat zuerst einen Bruttoverdienst von ca. 1.550,– Euro, ist alleinerziehend (kein Unterhalt fürs Kind) und erhält für 2 Monate ca. 250 Euro ALG II bewilligt.
Dann erfolgt der Weiterbewilligungsantrag; inzwischen hat der Antragsteller Arbeitszeit aus gesundheitl. Gründen reduziert, verdient brutto 200 Euro weniger und – siehe da – der Weiterbewilligungsantrag wird abgelehnt.

Wie kann das sein?
Begründung: „Sie haben Anspruch auf Antragstellung eines Kinderzuschlages.“ Den hatte der Antragsteller dann wohl auch schon bei Erstantragstellung ALG II. Und: Kinderzuschlag sind im Höchstfall 140 Euro.

Was ist dann mit den fehlenden 110 Euro, sollte der Antragsteller überhaupt die kompletten 140 Euro erhalten?
Haben die von der ARGE bei der Erstantragstellung anfangs was vermurxt?
Was ist hier passiert?

Der Antragsteller hat jedenfalls Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt und trotzdem schon den Antrag auf diesen Kinderzuschlag gestellt.

Kann hier im Forum jemand noch andere Ratschläge geben?

Danke Gruß Marion

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht + zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Hallo

Wie kann das sein?
Begründung: „Sie haben Anspruch auf Antragstellung eines Kinderzuschlages.“ Den hatte der Antragsteller dann wohl auch schon bei Erstantragstellung ALG II.

Wie und warum sie das so berechenn, müssten sie dem Antragsteller -nachvollziehbar- erklären (Informations-und Auskunftspflicht).
Ansonsten aber:

Für Kinderzuschlag gibt es Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen.
Ein fiktives Gehalt von 1.550 Euro brutto läge wahrscheinlich über der Kinderzuschlag-Höchsteinkommensgrenze. (Ich habe da irgendwas unter 1.400 Euro brutto als obere Grenze im Hinterkopf rumspuken. Aber guck doch mal selber genauer nach, falls dich das interessiert.)

==> Zu Kinderzuschlag allgemein (bei welchem Einkommen, Höhe usw.):
=> http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Cont…

==> Kinderzuschlags-Berechner: => http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/

Was ist dann mit den fehlenden 110 Euro, sollte der Antragsteller überhaupt die kompletten 140 Euro erhalten?

„Fehlende“ Beträge sollten in diesem fiktiven Fall dann wohl vermutlich durch das Wohngeld ausgeglichen werden, das ja jetzt parallel zum Kinderzuschlag beantragt werden könnte. (Wohngeld könnte und sollte der Antragsteller also hier dann wohl auch noch beantragen.)

Bis zur endgültigen Berechnung/Zahlung von Kinderzuschlag und Wohngeld eventuell noch interessant:
==> http://forum.hartz.info/viewtopic.php?f=25&t=372
==> http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.ph…

LG

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

Du hast ja bereits eine sehr informative Auskunft erhalten.

Ich will nur noch was hinzufügen:

Haben die von der ARGE bei der Erstantragstellung anfangs was vermurxt?

Dass auf diesen Ämtern was vermurxt wird, ist leider gang und gäbe. Man sollte sich genaue Kenntnisse über ALG II zulegen, damit man es genau nachrechnen kann!

Ansonsten – wenn es möglich ist – würde ich viel eher empfehlen, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, einfach schon deswegen, weil man sich dann nicht dauernd mit diesem Amt beschäftigen musst.

Allerdings muss jetzt der hier in Frage stehende Zeitabschnitt geklärt werden. Ich denke, es kann auch nicht sein, dass sie einem im Nachhinein sagen, dass man Kinderzuschlag beantragen soll. Den wird man ja wohl auch nicht rückwirkend kriegen.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hi

habe das noch dazu gefunden - vielleicht ja ganz interessant für dich:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Ka…

Gruß

1 „Gefällt mir“

Habe DIE Antwort im Netz gefunden

der Weiterbewilligungsantrag wird abgelehnt.

Begründung: „Sie haben Anspruch auf Antragstellung eines Kinderzuschlages.“

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Ka…

der Weiterbewilligungsantrag wird abgelehnt.

Begründung: „Sie haben Anspruch auf Antragstellung eines Kinderzuschlages.“

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/Ka…

Vielen lieben Dank Euch allen!
Gruß Marion