Eine Person bezieht seid 5 Monaten ALG II und ist seid 4 Monaten in einerm 1Euro Job tätig.
Da ALG II für 6 Monate (bis zum 28.02.10) bewilligt wurde kam am Samstag Post von der Arge.
Es handelte sich um einen Weiterbewilligungsantrag sowie eine Einkommensbescheinigung.
Dazu nun 2 Fragen:
Muss man die Ausgefüllten Anträge persönlich bei der Arge abgeben oder ist es zulässig diese per Post an die Arge zu schicken?
Die Einkommensbescheinigung: Muss hier das Einkommen des 1 Euro Jobs angegeben werden oder wird „kein Einkommen“ angekreuzt da der Euro Job ja kein „richtiges“ Einkommen und darüber hinaus Anrechnungsfrei ist?
Muss man die Ausgefüllten Anträge persönlich bei der Arge abgeben oder ist es zulässig diese per Post an die Arge zu schicken?
Wenn man persönlich erscheinen muss, müsste es dabei stehen. Bin mir ziemlich sicher, dass man sie per Post schicken kann, nur würde es sich nicht gut machen, wenn sie z. B. einen ausländischen Poststempel hätten.
Die Einkommensbescheinigung: Muss hier das Einkommen des 1 Euro Jobs angegeben werden oder wird „kein Einkommen“ angekreuzt da der Euro Job ja kein „richtiges“ Einkommen und darüber hinaus Anrechnungsfrei ist?
Ich würde im Zweifel „Kein Einkommen“ ankreuzen, und daneben (wo Platz ist) hinschreiben: nur 1-Euro-Job. Dann ist man doch auf der sicheren Seite.
Grundsätzlich ist eine postalische Antragstellung möglich, es sei denn es ist im Schreiben ausdrücklich von einer persönlichen Antragstellung die Rede. Ich würde aber immer eine persönliche Abgabe vorschlagen, da es sich sonst, wenn Unklarheiten bestehen unnötig lange herauszögert. Die Arge müsste denjenigen wieder anschreiben und Unterlagen einfordern, etc. Hier kann es dann zu Verspätungen bei der Mietzahlung usw. kommen und somit Probleme mit dem Vermieter geben.
Das Einkommen würde ich kurz mit dem Vermerk „Öffentliche Arbeitsgelegenheit - 1€-Job“ angeben.