ALG II wie wird KFZ bewertet?

Hallo Ihr,

beim ALG II darf das Fahrzeug ja nur noch einen Wert von max. 7500 € betragen. Wie wird hier das Fahrzeug bewertet? Wird der Sachbearbeiter nach der Schwacke-Liste gehen oder wird der Markwert (zb. bei Autoscout24. de) zugrunde gelegt?

Danke und Gruß

b.

Grüß Gott

Bei der Prüfung des aktuellen Wertes eines Autos sollen sich die Ämter – so die Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit – auf die „im Internet angebotenen Wertermittlungsprogramme“ stützen. Ein kostenloses Programm findet sich zum Beispiel unter http://www.dat.de.

Gruß

Was oft übersehen wird:
Wenn ein Auto mehr als 7.500 € Wert ist, bedeutet dies noch längst nicht, dass es verwertet werden muss. Der über dem geschützten Betrag liegende Wert ist mit dem allgemeinen Vermögensfreibetrag von 150 € / Lebensjahr zu verrechnen.

D.h. wenn jemand 40 Jahre alt ist, beträgt sein geschütztes Barvermögen (ohne die Ansparpauschale) 6.000 €. Hat er nun 2.000 € gespart, darf das Auto noch einen Wert von 7.500 + 6.000 - 2.000 = 11.500 € haben. Und wenn es z.B. 12.500 € Wert hat, muss man es auch noch nicht veräußern, sondern lediglich 1.000 € seiner Ersparnisse zum Lebensunterhalt einsetzen.
Würde hingegen das Auto für 12.500 € veräußert, so betrüge in diesem Beispiel das Gesamtvermögen 14.500 € und es müssten hiervon nicht 1.000 sondern 8.500 € zum Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Gruß
Ingo