Was oft übersehen wird:
Wenn ein Auto mehr als 7.500 € Wert ist, bedeutet dies noch längst nicht, dass es verwertet werden muss. Der über dem geschützten Betrag liegende Wert ist mit dem allgemeinen Vermögensfreibetrag von 150 € / Lebensjahr zu verrechnen.
D.h. wenn jemand 40 Jahre alt ist, beträgt sein geschütztes Barvermögen (ohne die Ansparpauschale) 6.000 €. Hat er nun 2.000 € gespart, darf das Auto noch einen Wert von 7.500 + 6.000 - 2.000 = 11.500 € haben. Und wenn es z.B. 12.500 € Wert hat, muss man es auch noch nicht veräußern, sondern lediglich 1.000 € seiner Ersparnisse zum Lebensunterhalt einsetzen.
Würde hingegen das Auto für 12.500 € veräußert, so betrüge in diesem Beispiel das Gesamtvermögen 14.500 € und es müssten hiervon nicht 1.000 sondern 8.500 € zum Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Gruß
Ingo