Alg II/Wohngeld mit 21

Hallo!

angenommen jemand der 21 ist wohnt seit fast 2 jahren in einer wg in wo auch immer. wegen persönlichen problemen möchte dieser jemand zurück in seine heimatstadt ziehen, allerdings in eine eigene wohnung!
er ist mittellos und pleite. bekommt keine leistungen gewährt da ein paar wenige papiere fehlen (abrechnungen, lohnsteuererklärung usw.).
nun wären meine fragen:

– gibt es für ihn eine möglichkeit, den umzug finanziert zu bekommen?
– hat er ein recht auf wohngeld? und woher bekommt er das?
– würden ihm leistungen gewährt, wenn er seinen ersten wohnsitz bei seinen eltern (nein, sie haben keinen platz für ihn) anmeldet?
– muss er die leistungen im alten oder neuen bezirk beantragen?
– und muss er sich vorher oder nachher bei der stadt ummelden?

vielen dank im voraus!
Lg

Hallo!

Hallo,

angenommen jemand der 21 ist wohnt seit fast 2 jahren in einer wg in wo auch immer. wegen persönlichen problemen möchte dieser jemand zurück in seine heimatstadt ziehen, allerdings in eine eigene wohnung!
er ist mittellos und pleite. bekommt keine leistungen gewährt da ein paar wenige papiere fehlen (abrechnungen, lohnsteuererklärung usw.).

Von was lebte die Person denn bislang ? Wenn sie DAS zunächst etwas näher definieren würde ?

nun wären meine fragen:
– gibt es für ihn eine möglichkeit, den umzug finanziert zu bekommen?
– hat er ein recht auf wohngeld? und woher bekommt er das?

Bitte zunächst die o.g. Fragen beantworten.

vielen dank im voraus!
Lg

mfg

nutzlos

teils vom wg-kumpel und teils von seinen verwandten/freunden und dem verkauf von gebrauchtwaren (ebay u.a.). der zustand ist nicht tragbar. wohnt in einem kleinen dorf, nächste arbeitsstelle wäre min. 20km weg und hat weder auto noch führerschein. öffentliche verkehrsanbindung ist äußerst schlecht, und das zieht sich seit 4-5 monaten.

Hallo,

dann wäre doch zunächst mal am Wohnort ein begründeter Antrag auf Beihilfe zum Lebensunterhalt zu stellen.
Sei denn sichergestellt, das die Eltern finanziell nicht für das Kind aufkommen könnten ? Sie könnten auch kein Zimmer zur Verfügung stellen ?

Denn soweit möglich, wären zunächst die Eltern für Jugendliche u. 25 nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten und Unterbringungsmöglichkeiten zu befragen.

Vor dieser Abklärung kann es auch nichts mit der Frage evtl. auftretender Umzugsbeihilfen ( amtsseitig ) werden.

mfg

nutzlos