Alg II: wohnhaft in eheähnlicher Gemeinschaft

Hallo,

Person I bezieht für sich und ihr Kind Alg II. Ebenso wird die Wohnung (KdU) vom Amt bezahlt.
Person I ist in besagter Wohnung gemeldet, wohnt und lebt aber mit dem Kind woanders in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Die Wohnung von Person I ist komplett eingerichtet. Auch Unterlagen usw. sind noch dort, die persönlichen Dinge (Klamotten, Pflegeartikel etc.) befinden sich jedoch in der Wohnung des Partners.

Wie muss man nun vorgehen???

Hallo,

Wie muss man nun vorgehen???

um 'ne Bank zu überfallen?
Dann falsches Brett. Mal bei Banken anfragen!

VG René