Alg II: Wohnung behalten bei Auszug des Ehemannes?

Hallo!

Man stelle sich vor, da ist eine Familie – 3 Kleinkinder, Mutter, Vater. Sie wohnen in einer 103 m² großen Wohnung, die mal von Hartz IV subventioniert wurde.
Nehmen wir an, der Vater wolle ausziehen. Die Wohnung wäre dann um ca. 10 m² zu groß.

Gegen einen Wohnungswechsel würde sprechen, dass der größte (vierjährige) Sohn der Familie Integrationsprobleme hat und im Kindergarten schon über ein Jahr gebraucht hätte, um sich in die Gruppe einzufügen. Alle raten, ihn in seinem gewohnten Umfeld zu belassen, da es sonst schädlich für ihn sein könnte.

Außerdem wäre die Mutter aufgeschmissen, da sie keinen Führerschein hat und alles zentral in der Nähe ist: Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten, Schule, Ärzte, Ämter.

Gibt es eine Möglichkeit, die ARGE davon zu überzeugen, dass es besser wäre, in der Wohnung zu verbleiben?

LG Anja

MOD: zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Hi,
Jugendamt einschalten, die sollen einen Bericht schreiben. Evtl. auch Berichte von Kinderarzt, Kinderpsychologe etc. einreichen.

Gruß
Nelly

Umzug überhaupt zumutbar?
Hallo,

ich empfehle direkt bei dem zuständigen Jobcenter nachzufragen.

Bei 3 Kleinkindern dürfte eine Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft nicht zumutbar sein, unabhängig davon, ob eines der Kinder einen erhöhten Betreuungsbedarf hat oder pflegebedürftig ist oder oder oder.

LG

AG80