Hallo kosh,
Es war kein besonderer Umstand oder eine aussergewöhnliche Bedingung von Nöten damit das Geld direkt dem VM überwiesen wird.
Ich habe auch nichts von „ außergewöhnlichen Bedingungen“ geschrieben, sondern von „ bestimmten Bedingungen“.
„Möchten Sie das die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird?“ - „Ja.“
Das wäre zum Beispiel eine der Bedingungen (auf Wunsch des ALG II Beziehers), aber nicht die einzige. Eine andere Bedingung ist z.B. im § 22 III SGB II genannt.
_(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist. _
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?..
Da aber nicht jedem ALG II Bezieher automatisch unterstellt wird, er würde die Kosten für die Unterkunft nicht zweckentsprechend verwenden, ist es eben üblich dieses Geld gleichzeitig mit dem Regelsatz auf das Konto des ALG II Beziehers zu überweisen.
Du meinst, weil das Geld zum Ende des Monats gezahlt wird und es dem/der EmpfängerIn aus Zeitgründen nicht möglich ist das Geld bis zum 1. des kommenden Monats an den VM weiterzuleiten?
Nein, das meine ich nicht. Ich hatte den User „man-nehme-an“ so verstanden dass der Vermieter bei einem ALG II Bezieher sicherer wäre dass er seine Miete pünktlich bekommt. Dies halte ich eben nicht für sicherer, sondern im besten Fall genauso sicher (oder unsicher) wie bei einem Lohnempfänger.
Du hast zuvor einen anderen Schreiber darum gebeten seine Aussagen zu begründen. Von jemandem, der eine Untermauerung von Angaben fordert, erwarte ich bei Gegenargumenten natürlich das gleiche.
Ich habe meine Aussage schon begründet, nur keine Quellen dafür genannt. Und um Quellenangaben habe ich den User „man-nehme-an“ nicht gebeten. Du hingegen hast meine Begründung wohl gelesen, aber zusätzlich auch noch Quellen dafür gefordert. Diese alle heraus zu suchen, ist mir aber (wie ich schon geschrieben habe) zu aufwendig.
Es wird zuviel hingenommen wovon man denkt es wird schon richtig sein, weil es irgendwie logisch klingt.
Das ist und bleibt Ansichtssache. Über deine Ansichten möchte ich nicht urteilen, allerdings behalte ich mir vor anderer Ansicht zu sein.
Da die ganze Diskussion nun aber an der Ursprungsfrage von dem User „jazeudo“ vorbei geht, glaube ich dass wir es nun dabei belassen sollten.
Gruß
Horst