Alg II Wohungssuche angeben?

Hallo zusammen!

Folgende Lage: Jemand lebt in einer großen Stadt, arbeitet momentan auf 400-Euro-Basis und bekommt dazu Alg II. Die Wohnung ist gekündigt und diese Person muss bis zum 30.05. raus, ist somit auf der Wohnungssuche.

Bei Wohnungsbesichtigungen werden nun die üblichen Unterlagen eingefordert (Schufa, Mietschuldenfreiheit, Kopie Perso usw.). Es wird auch nach dem Nettoeinkommen gefragt.
Was genau muss hier korrekterweise stehen: 400 Euro bzw. dürfte man mehr hinschreiben, z.B. 700 Euro (Minijob Alg II)?

Zweite Frage:
Wäre es taktisch klüger, eine Kopie von der „Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ beizufügen oder nicht? Wie denken die Vermieter darüber?
Denn im Prinzip ist ja der Unterhalt abgesichert.
Hätte man damit bessere Karten, eine Wohnung zu finden?

Vielen Dank!!

Hallo zusammen!

Folgende Lage: Jemand lebt in einer großen Stadt, arbeitet
momentan auf 400-Euro-Basis und bekommt dazu Alg II. Die
Wohnung ist gekündigt und diese Person muss bis zum 30.05.
raus, ist somit auf der Wohnungssuche.

Bei Wohnungsbesichtigungen werden nun die üblichen Unterlagen
eingefordert (Schufa, Mietschuldenfreiheit, Kopie Perso usw.).
Es wird auch nach dem Nettoeinkommen gefragt.
Was genau muss hier korrekterweise stehen: 400 Euro bzw.
dürfte man mehr hinschreiben, z.B. 700 Euro (Minijob Alg II)?

Zweite Frage:
Wäre es taktisch klüger, eine Kopie von der „Bewilligung von
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ beizufügen
oder nicht? Wie denken die Vermieter darüber?

Hallo,
diese Frage kann nicht ausreichend beantwortet werden, denn es gibt Vermieter, die Vorbehalte gegen Hartz-IV-Mieter haben.
Dem stehen Vermieter und Wohnbaugesellschaften gegenüber, die einen ALG2-Bezieher den Vorzug geben, da bei ALG2 die Miete pünktlich kommt.

Bei „Großvermieter“ könnte sicherlich der ALG2-Bezug von Vorteil sein.

Schönen Tag noch.

Hallo man-nehme-an,

diese Frage kann nicht ausreichend beantwortet werden, denn es gibt Vermieter, die Vorbehalte gegen Hartz-IV-Mieter haben.

Bei dieser Antwort würde ich dir zustimmen.

Dem stehen Vermieter und Wohnbaugesellschaften gegenüber, die einen ALG2-Bezieher den Vorzug geben,

Bis hierhin halte ich es zwar nicht für sehr wahrscheinlich, aber auch nicht für unmöglich dass es zumindest Einzelfälle gibt wo du Recht haben könntest.

da bei ALG2 die Miete pünktlich kommt.

Aber spätestens bei dieser Aussage wäre es hilfreich diese auch zu begründen. Im allgemeinen ist es so, dass der ALG II Bezieher das gesamte Geld (Regelsatz + Kosten für die Unterkunft) auf seinem Konto überwiesen bekommt. Der ALG II Bezieher ist dann dafür zuständig die Miete an den Vermieter zu überweisen. Geschieht das nicht pünktlich, oder gar nicht, ist das Ergebnis für den Vermieter das gleiche wie bei einem Lohn (oder Gehalt) Empfänger.

Aber selbst wenn man den außergewöhnlichen Fall hat, dass die Miete vom Amt direkt an den Vermieter überwiesen wird, ist damit die pünktliche Mietzahlung noch lange nicht gewährleistet. Sobald sich der ALG II Empfänger etwas zu schulden kommen lässt, so dass das Amt nicht mehr zahlen braucht, erhält der Vermieter auch keine Miete vom Amt.

Der Vermieter hat keinen Vertrag mit dem Amt, sondern mit dem ALG II Bezieher. Daher ist nicht das Amt, sondern der ALG II Bezieher für den Vermieter der Ansprechpartner.

Bei „Großvermieter“ könnte sicherlich der ALG2-Bezug von Vorteil sein.

Könntest du diesen Vorteil mal näher erläutern?

Gruß
Horst

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Hm?
N’Abend,

Aber selbst wenn man den außergewöhnlichen Fall hat, dass die Miete vom Amt
direkt an den Vermieter überwiesen wird […]

Und jetzt wüßte ich gerne was daran aussergewöhnlich ist, wenn das entsprechende Amt die Miete direkt an den Vermieter überweist und nicht an den/die ALG II - BezieherIn. Warum sollte eine pünktliche Zahlung der Miete nicht möglich sein?

Wo steht, dass, wenn sich diese/r „etwas zu schulden kommen lässt“, daraufhin die Miete gekürzt wird und nicht etwa der Regelsatz und/oder das zu Unrecht erhaltene Geld zurückgezahlt werden muss? Sagen wir, wenn der/die ALG II - EmpfängerIn eine Stelle hat, diese aber nicht angibt etc.?

Wo ist die Begründung? Quelle?

Hallo kosh,

Und jetzt wüßte ich gerne was daran aussergewöhnlich ist, wenn das entsprechende Amt die Miete direkt an den Vermieter überweist und nicht an den/die ALG II - BezieherIn.

Weil für gewöhnlich die Kosten für die Unterkunft dem ALG II Bezieher auf das Konto überwiesen wird. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen wird die Miete direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen.

Warum sollte eine pünktliche Zahlung der Miete nicht möglich sein?

Ich habe nicht geschrieben dass eine pünktliche Mietzahlung nicht möglich ist, sondern dass es für den Vermieter nicht sicher ist dass er pünktlich seine Miete bekommt, wenn das Geld erst mal auf dem Konto des ALG Beziehers überwiesen wurde.

Wo steht, dass, wenn sich diese/r „etwas zu schulden kommen lässt“, daraufhin die Miete gekürzt wird und nicht etwa der Regelsatz und/oder das zu Unrecht erhaltene Geld zurückgezahlt werden muss? Sagen wir, wenn der/die ALG II - EmpfängerIn eine Stelle hat, diese aber nicht angibt etc.?

Es gibt genügend Gründe warum das Amt die Zahlung komplett einstellt. Unter anderem auch den schon von dir genannten Grund. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Wenn das Amt nicht mehr zahlungspflichtig ist, wird es nicht trotzdem zahlen und sich die Zahlung später beim ALG II Bezieher zurück holen. Das „zurück holen“ geschieht nur, wenn das Amt zu spät erfährt dass es nicht mehr zahlungspflichtig ist.

Wo ist die Begründung? Quelle?

Da ich kein Jurist bin, ist mir die Suche nach den von dir gewünschten Quellen zu aufwendig. Ich bin überzeugt, wenn ich lange genug suchen würde, könnte ich dir auch diese Quellen nennen. Dass überlasse ich aber denjenigen, denen es leichter fällt weil sie sich dort besser auskennen.

Abgesehen davon, brauche ich auch keine Quellen und § um zu wissen dass man ohne entsprechenden Führerschein auf öffentlichen Straßen keinen LKW fahren darf. Das nur als Beispiel, es gibt auch noch eine ganze Menge andere Dinge die ich einfach akzeptiere ohne den entsprechenden § dafür zu kennen.

Gruß
Horst

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Hallo man-nehme-an,

Hallo Horst-Ryssel,

da bei ALG2 die Miete pünktlich kommt.

Aber spätestens bei dieser Aussage wäre es hilfreich diese
auch zu begründen. Im allgemeinen ist es so, dass der ALG II
Bezieher das gesamte Geld (Regelsatz + Kosten für die
Unterkunft) auf seinem Konto überwiesen bekommt. Der ALG II
Bezieher ist dann dafür zuständig die Miete an den Vermieter
zu überweisen. Geschieht das nicht pünktlich, oder gar nicht,
ist das Ergebnis für den Vermieter das gleiche wie bei einem
Lohn (oder Gehalt) Empfänger.

Aber selbst wenn man den außergewöhnlichen Fall hat, dass die
Miete vom Amt direkt an den Vermieter überwiesen wird, ist
damit die pünktliche Mietzahlung noch lange nicht
gewährleistet. Sobald sich der ALG II Empfänger etwas zu
schulden kommen lässt, so dass das Amt nicht mehr zahlen
braucht, erhält der Vermieter auch keine Miete vom Amt.

genau für diese möglichen Unsicherheiten wird ja unter anderem schon die Schufa abgefragt.

Dann gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit, vom Vorvermieter eine Bestätigung über Mietschuld - Freiheit anzufordern.

Letzlich gibt es auch noch Auskunfteien diverser Vermieterverbände, wo ggf. das bisherige Zahlungsverhalten von Mietern eingesehen werden könnte.

Gruß
Horst

mfg

nutzlos

Hallo Horst-Ryssel,

Weil für gewöhnlich die Kosten für die Unterkunft dem ALG II
Bezieher auf das Konto überwiesen wird. Nur unter ganz
bestimmten Bedingungen wird die Miete direkt auf das Konto des
Vermieters überwiesen.

Ich war selbst im letzten Jahr für 4 Monate auf ALG II angewiesen. Es war kein besonderer Umstand oder eine aussergewöhnliche Bedingung von Nöten damit das Geld direkt dem VM überwiesen wird.

„Möchten Sie das die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird?“ - „Ja.“

Auch von anderen ist mir bekannt, dass dies ohne Probleme machbar ist. Entweder wird man selbst darauf angesprochen oder man gibt es an. Die Variante der direkten Überweisung wird sogar bevorzugt, da das Geld nicht noch über 4 Ecken weitergeleitet werden muss. (Erfahrungswerte)

Ich habe nicht geschrieben dass eine pünktliche Mietzahlung
nicht möglich ist, sondern dass es für den Vermieter nicht
sicher ist dass er pünktlich seine Miete bekommt, wenn das
Geld erst mal auf dem Konto des ALG Beziehers überwiesen
wurde.

Du meinst, weil das Geld zum Ende des Monats gezahlt wird und es dem/der EmpfängerIn aus Zeitgründen nicht möglich ist das Geld bis zum 1. des kommenden Monats an den VM weiterzuleiten?

Aber selbst dann könnte man sich mit dem VM eventuell darauf einigen, dass die Miete bis beispielsweise zum 3. oder 4. eines Monats da sein soll.

Da ich kein Jurist bin, ist mir die Suche nach den von dir
gewünschten Quellen zu aufwendig. Ich bin überzeugt, wenn ich
lange genug suchen würde, könnte ich dir auch diese Quellen
nennen. Dass überlasse ich aber denjenigen, denen es leichter
fällt weil sie sich dort besser auskennen.

Abgesehen davon, brauche ich auch keine Quellen und § um zu
wissen dass man ohne entsprechenden Führerschein auf
öffentlichen Straßen keinen LKW fahren darf.

Du hast zuvor einen anderen Schreiber darum gebeten seine Aussagen zu begründen. Von jemandem, der eine Untermauerung von Angaben fordert, erwarte ich bei Gegenargumenten natürlich das gleiche.

Das nur als Beispiel, es gibt auch noch eine ganze Menge andere Dinge die
ich einfach akzeptiere ohne den entsprechenden § dafür zu
kennen.

Es wird zuviel hingenommen wovon man denkt es wird schon richtig sein, weil es irgendwie logisch klingt.

Gruß
Horst

Grüße zurück.

Hallo kosh,

Es war kein besonderer Umstand oder eine aussergewöhnliche Bedingung von Nöten damit das Geld direkt dem VM überwiesen wird.

Ich habe auch nichts von „ außergewöhnlichen Bedingungen“ geschrieben, sondern von „ bestimmten Bedingungen“.

„Möchten Sie das die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird?“ - „Ja.“

Das wäre zum Beispiel eine der Bedingungen (auf Wunsch des ALG II Beziehers), aber nicht die einzige. Eine andere Bedingung ist z.B. im § 22 III SGB II genannt.

_(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist. _

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?..

Da aber nicht jedem ALG II Bezieher automatisch unterstellt wird, er würde die Kosten für die Unterkunft nicht zweckentsprechend verwenden, ist es eben üblich dieses Geld gleichzeitig mit dem Regelsatz auf das Konto des ALG II Beziehers zu überweisen.

Du meinst, weil das Geld zum Ende des Monats gezahlt wird und es dem/der EmpfängerIn aus Zeitgründen nicht möglich ist das Geld bis zum 1. des kommenden Monats an den VM weiterzuleiten?

Nein, das meine ich nicht. Ich hatte den User „man-nehme-an“ so verstanden dass der Vermieter bei einem ALG II Bezieher sicherer wäre dass er seine Miete pünktlich bekommt. Dies halte ich eben nicht für sicherer, sondern im besten Fall genauso sicher (oder unsicher) wie bei einem Lohnempfänger.

Du hast zuvor einen anderen Schreiber darum gebeten seine Aussagen zu begründen. Von jemandem, der eine Untermauerung von Angaben fordert, erwarte ich bei Gegenargumenten natürlich das gleiche.

Ich habe meine Aussage schon begründet, nur keine Quellen dafür genannt. Und um Quellenangaben habe ich den User „man-nehme-an“ nicht gebeten. Du hingegen hast meine Begründung wohl gelesen, aber zusätzlich auch noch Quellen dafür gefordert. Diese alle heraus zu suchen, ist mir aber (wie ich schon geschrieben habe) zu aufwendig.

Es wird zuviel hingenommen wovon man denkt es wird schon richtig sein, weil es irgendwie logisch klingt.

Das ist und bleibt Ansichtssache. Über deine Ansichten möchte ich nicht urteilen, allerdings behalte ich mir vor anderer Ansicht zu sein.

Da die ganze Diskussion nun aber an der Ursprungsfrage von dem User „jazeudo“ vorbei geht, glaube ich dass wir es nun dabei belassen sollten.

Gruß
Horst

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Hallo,

nur zur Info: Aus eigener Erfahrung - bin Vermieterin - weiß ich, dass es nicht so ist, dass man die Miete von ALG2-Beziehern immer pünktlich bekommt, selbst, wenn sie vom Amt direkt überwiesen wird. Wenn der Mieter es z. B. verpasst, seine Anträge rechtzeitig zu stellen oder wenn er keinen Anspruch mehr hat oder nur noch einen Teilanspruch, kann da schnell mal etwas schiefgehen. Abgesehen davon hängt das auch alles vom jeweiligen Sachbearbeiter beim Amt ab, denn auch diese sind nur Menschen und machen auch mal Fehler.
Wir hatten jedenfalls bei unserer letzten Mieterin ziemliche Probleme und würden daher in Zukunft ev. eher jemanden bevorzugen, der selbst zahlt - wobei man natürlich auch hier keine Garantie dafür hat, dass man sein Geld bekommt.

Hallo Chrisi,

Aus eigener Erfahrung - bin Vermieterin - weiß ich, dass es nicht so ist, dass man die Miete von ALG2-Beziehern immer pünktlich bekommt, selbst, wenn sie vom Amt direkt überwiesen wird. Wenn der Mieter es z. B. verpasst, seine Anträge rechtzeitig zu stellen oder wenn er keinen Anspruch mehr hat oder nur noch einen Teilanspruch, kann da schnell mal etwas schief gehen

Genau so etwas meinte ich, als ich geschrieben habe:

Aber selbst wenn man den außergewöhnlichen Fall hat, dass die Miete vom Amt direkt an den Vermieter überwiesen wird, ist damit die pünktliche Mietzahlung noch lange nicht gewährleistet. Sobald sich der ALG II Empfänger etwas zu schulden kommen lässt, so dass das Amt nicht mehr zahlen braucht, erhält der Vermieter auch keine Miete vom Amt

Also vielen Dank für deinen Beitrag. Das zeigt mir dass ich doch nicht so falsch liege wie der User „kosh“ vermutet hat. Auch wenn ich dafür keine Quellen heraus gesucht habe.

Gruß
Horst

Gern geschehen, deshalb hab ich den Beitrag gepostet. :smile: