Nach der anzuwendenden Produkttheorie dürfte die Wohnfläche allein keine Rolle spielen.
„Allein“ hat auch keiner gesagt. 
Hätte mich auch überrascht. Leider gibt es aber so viele „Experten“, die dann aus so einer Aussage wieder „die Wohnfläche ist entscheidend“ lesen… 
Vielleicht habe ich es falsch verstanden. Ich hatte es so
gelesen, dass die Mutter der Schwangeren keine
Eigentumswohnung besitzt, die sie verbilligt/„unter der
ortsüblichen Marktmiete“ an ihre Tochter vermieten will –
sondern dass die Mutter selber eine Mietwohnung anmieten
würde, die irgendeinem Eigentümer X gehört und für die sie
eine entsprechende (vermutlich nicht verbilligte) Miete an
diesen zahlen muss.
Und diese selbstangemietete Wohnung will die Mutter dann (das
Einverständnis ihres Vermieters natürlich vorausgesetzt) an
ihre Tochter untervermieten. Dafür bekäme sie von der Tochter
eine (Unter-)Miete – die geringer ausfällt als der Betrag, den
die Mutter als Hauptmieterin an ihren Vermieter/den Eigentümer
zahlen muss.
Habe ich exakt genau so verstanden. Die Mutter würde allerdings als Mieterin, die Untervermietet, selbst zur Vermieterin. Lässt sich auch daran erkenne, daß der Mietzins ja der Mutter als Vertragspartnerin des Mieters (der dann der Bewohner ist) und nicht dem Eigentümer geschuldet wäre.
Also z. B.: Mutter zahlt an Eigentümer vertragsgemäß monatlich
600 Euro Miete und bekommt von der Tochter 400 Euro Untermiete
„rein“.
Bitte korrigieren, falls ich falsch liege (Steuerrecht ist
nicht gerade mein Ding ^^):
Der Wohnungseigentümer gibt in seiner Steuererklärung die von
der Hauptmieterin (Mutter) eingenommene Miete als „Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung“ an und setzt dabei seine
Werbungskosten etc. ab. Und dabei wäre es ggf. für ihn
relevant, ob und inwieweit er von der Mutter „nur“ eine
verbilligte Miete kassiert … weil u. a. davon abhängig wäre,
ob das Finanzamt seine Werbungskosten „voll“ anerkennt (oder
nur anteilig … oder gar nicht…).
Der Wohnungseigentümer interessiert in diesem Fall eigentlich nicht. Der will seine Miete vom Vertragspartner und soll sie auch bekommen.
Die Hauptmieterin (Mutter) untervermietet die Wohnung und hat
dadurch „Einkünfte aus der Untervermietung von gemieteten
Räumen“. Sie gibt beim Finanzamt an, was sie von der Tochter
als Einnahmen bekommt, und auch, was sie selbst an
Aufwand/Miete für diese Wohnung zahlt. Die von ihr
eingenommene Untermiete ist ein durchlaufender Posten; die
Mutter hat keine Gewinnerzielungsabsicht; sie hat durch die
Untervermietung keine positiven Einkünfte – und ihre
„Verluste“ werden vom Finanzamt halt nicht berücksichtigt
werden.
Nun haben fiktive Mütter ja mitunter auch tatsächliche andere Einkünfte, die natürlich steuerrechtlich mit den Verlusten aus der Vermietung verrechnet würden. Zur verbilligten Vermietung bei Eigentum siehst so aus: http://www.steuer-gonze.de/web/steuertips/privatpers…
Inwieweit das Anwendung bei Untervermietung findet, kann wohl nur das zuständige FA verbindlich sagen.
Oder läuft das steuerrechtlich anders? Wie gesagt: ist nicht
so mein Ding. 
In der Konstellation ist das auch nicht unbedingt mein Fach …
Und dann ist da noch der § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II:
[…]
Da sehe ich das Hauptproblem.
Wieso das? Dadurch, dass die Hauptmieterin weniger Geld von
ihrer Untermieterin verlangt, als sie selbst an den Eigentümer
zahlen muss, hat doch die untermietende Tochter keinen
Einkommenszufluss und keine geldwerte Einnahme. Selbst wenn
sie der Schwangeren Wohnraum und Heizung kostenlos zur
Verfügung stellen würde, wäre das für diese kein Einkommen in
Geldeswert. Sie hätte dann halt einfach keine
Aufwendungen/keinen Bedarf bzgl. Unterkunftskosten, die sie
beim Jobcenter beantragen müsste/könnte.
Ich sehe da einen Unterschied, ob jemand sein Eigentum zu einem günstigeren Preis (oder komplett kostenfrei) überlässt, oder ob etwas gekauft/angemietet wird, um den höheren Wert auf diese Art zugänglich zu machen. Würden die angenommenen EUR 200,- direkt an die eHb gezahlt, um die exakt gleiche Wohnung anzumieten, wäre der Betrag zweifelsfrei als Einkommen anzusehen und auch eine Zweckbindung dürfte daran nichts ändern.
Ich finde die Fragestellung ja ganz spannend, aber ganz offensichtlich hat die Fragestellerin ja kein Interesse an einer Antwort, oder wir haben die gewünschte Antwort noch nicht gefunden. Ohne weiteren Input ist das hier aber etwas zwecklos und meine Zeit für weitere Recherche mir zu schade. Aber das Nicht-Antworten der Fragesteller ist hier ja mittlerweile eher die Regel, denn die Ausnahme …
Gruß
osmodius