Guten Abend,
ich bezieheleider zur Zeit ALG II und habe jetzt ein Arbeitsangebot bekommen, bei dem ich im Monat 500€ verdiene. Ich würde das auch gerne annehmen. Ich bekomme ALG II, da ich leider nach meinem Studium bisher nur 10 Monate arbeiten konnte. Daraus ergibt sich meine Frage wie das jetzt mit der Sozialabgabe für den neuen Arbeitgeber ist - sprich. Wenn ich jetzt 2 Monate arbeite, habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wer kann mir helfen. Ist von der neuen Arbeit auch mein Wohngeld abhängig und was bleibt mir.
Vielen Dank
Guten Abend,
Hallo Marco,
ich beziehe leider zur Zeit ALG II und habe jetzt ein
Arbeitsangebot bekommen, bei dem ich im Monat 500€ verdiene.
Herzlichen Glückwunsch.
Ich würde das auch gerne annehmen. Ich bekomme ALG II, da ich
leider nach meinem Studium bisher nur 10 Monate arbeiten
konnte. Daraus ergibt sich meine Frage wie das jetzt mit der
Sozialabgabe für den neuen Arbeitgeber ist - sprich. Wenn ich
jetzt 2 Monate arbeite, habe ich dann Anspruch auf
Arbeitslosengeld I. Wer kann mir helfen. Ist von der neuen
Arbeit auch mein Wohngeld abhängig und was bleibt mir.
Also, soweit ich informiert bin, wird dein Gehalt komplett mit ALG2 verrechnet, d.H. du bekommst erstmal garnix mehr. Dann steht dir natürlich frei, bei der Wohngeldstelle deiner Stadt Wohngeld zu beantragen, was bei einem Einkommen von 500€ gewährt werden müßte.
Um wieder Anspruch auf AlG1 zu bekommen, mußt du m.W. 12 Monate AM STÜCK gearbeitet haben.
Ich hoffe, meine Angaben sind richtig, lasse mich aber gerne von Nelly eines Besseren belehren (ehe sie mich wieder virtuell verprügelt
)
Gruß
Sticky
Hallo,
schau mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/arbeitslos…
und:
http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/…
Manu
Wieso bin ich dann so blöd…
Hallo Manu,
Super Link. Danke für die Berichtigung (auch wenn du nicht Nelly bist *gg*)
Aber wieso gehe ich dann noch arbeiten?
Fragt sich grüßend
Sticky
_- bis 100 EUR freies Zusatzeinkommen als Grundfreibetrag
- 20% bis 800 EUR Einkommen
- 10% ab 800 EUR Einkommen
Der Rest wird auf das ALGII angerechnet. Die Obergrenze für Freibeträge beträgt 1200 EUR für Kinderlose und 1500 EUR bei Langzeitarbeitslosigkeit mit Kindern. Von den besseren Zuverdienst-Möglichkeiten zum ALG II profitieren somit insbesondere Bezieher niedriger Einkommen.
Beispiele: Bei 400-Euro-Zusatzverdienst bleiben 160 Euro frei und bei 600-Euro-Zusatzverdienst sind es 200 Euro. Vom Zusatzverdienst wird zunächst der Freibetrag von 100 Euro abgesetzt und auf den so reduzierten Betrag dann der Prozentsatz angewendet._
Hallo
Hallo Manu,
Super Link. Danke für die Berichtigung (auch wenn du nicht
Nelly bist *gg*)
Aber wieso gehe ich dann noch arbeiten?
die Frage muss jeder für sich selber beantworten und entscheiden 
Fragt sich grüßend
Sticky_- bis 100 EUR freies Zusatzeinkommen als Grundfreibetrag
- 20% bis 800 EUR Einkommen
- 10% ab 800 EUR Einkommen
Der Rest wird auf das ALGII angerechnet. Die Obergrenze für
Freibeträge beträgt 1200 EUR für Kinderlose und 1500 EUR bei
Langzeitarbeitslosigkeit mit Kindern. Von den besseren
Zuverdienst-Möglichkeiten zum ALG II profitieren somit
insbesondere Bezieher niedriger Einkommen.
Beispiele: Bei 400-Euro-Zusatzverdienst bleiben 160 Euro frei
und bei 600-Euro-Zusatzverdienst sind es 200 Euro. Vom
Zusatzverdienst wird zunächst der Freibetrag von 100 Euro
abgesetzt und auf den so reduzierten Betrag dann der
Prozentsatz angewendet._
Die Fallstricke nicht vergessen: Gültig erst ab 1.10 und NUR mit einem NEUEN BESCHEID!!! Ansonsten gilt die alte 15% Regel…
LG
Mikesch
Danke für die Antworten.
Jetzt weiss ich aber immer noch nicht wie das mit den sozialabgaben ist. Sprich wenn ich bereits 10 Monate gearbeitet habe und jetzt die 500€ für wenigstens 2 Monaten bekomme habe ich dann wieder Anspruch auf ALG I ? Danke
Um wieder Anspruch auf AlG1 zu bekommen, mußt du m.W. 12
Monate AM STÜCK gearbeitet haben.
dass stimmt nicht. Mann muss 12 Monate in einem Zeitraum von 3 Jahren gearbeitet haben. Ich bin mir jedoch in meinem Fall nicht sicher, da ich ja jetzt ALG II bekomme. Aber eigentlich müsste es doch egal sein.
- Oder nicht?
Danke für die Antworten.
Jetzt weiss ich aber immer noch nicht wie das mit den
sozialabgaben ist. Sprich wenn ich bereits 10 Monate
gearbeitet habe und jetzt die 500€ für wenigstens 2 Monaten
bekomme habe ich dann wieder Anspruch auf ALG I ? Danke
Hallo Marco,
meine logischen Überlegungen brachten folgenden Schluss:
Solltest du deinen 500 € - Job verlieren, müsstest du einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dann würden die bereits vorher gearbeiteten 10 Monate zusammen mit den bis dahin 2 gearbeiteten Monaten als Berechnungsgrundlage für dein dann zu berechnendes ALG betrachtet werden. Vermutlich müsstest du dem Antrag dann auch noch deinen Bewilligungsbescheid deines jetzigen ALG II beilegen.
Ich habe keine Ahnung ob bei dieser Berechnung / Betrachtung ALG I oder II herauskommt. Ich vermute aber ein recht niedriges ALG I.
Solange du den 500 € - Job hast, wirst du weiter ALG II beziehen können. Zur Anrechnung wurde schon Einiges gepostet. Du musst also sobald der Vertrag unterschrieben ist eine entsprechende Meldung an das zuständige Amt (Jobcenter) abgeben, um deiner Meldepflicht nachzukommen.
Gruß Rotraut
Berechnung ALG I
Danke für die letzte Nachricht. Also, so schlecht würde das ja bei mir gar nicht aussehen - zumindest mehr als ALg II. Habe im Internet nachgeschaut- Bei der Berechnung von ALG I wird das durchscnittliche Gehalt der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt und da habe ich im Duchschnitt inkl. den 500€ im Monat 2266€ verdient. Weiss jetzt aber nicht, was ich dann bekommen würde. Vielleicht kann mir das ja noch jemand mitteilen. Danke
Hallo,
soweit ich weiß, bekommst du ALG I, wenn du innerhalb der letzten drei Jahre insgesamt 360 Tage in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gearbeitet hast. Egal, ob am Stück, oder nicht.
Hier kannst du ausrechnen, was du bekommen würdest:
http://biallo.lycos.de/sozial/ALGrechneri.php?be=500…
Hallo,
soweit ich von meiner Arbeitsagentur informiert wurde gilt dieser Satz erst ab 01.10.05 bis dahin dürfen nur 15% Vom Zuverdienst behalten werden
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