Wenn jemans ALG II bekommt und einen 400 € Job hat, aber nur z.B.: 280 € verdient hat,. Gibt es eine nbGes. Frist bis wieviel Tage die Arge den Ausgleich bezahlen muß?
keine besonders genannte Frist. Wenn man in Deutschland bei einer Behoerde etwas beantragt und nicht Bescheid bekommt, kann man nach 3 Monaten Untaetigkeitsklage erheben, im Alg II beim Sozialgericht. Wenn das Geld dringend fehlt, was nachvollziehbar ist, hilft eine persoenliche Beschwerde vielleicht schneller. Leider sind die Jobcenter personell schlecht ausgestattet, sodass man oft zu lange warten muss.
Wenn jemans ALG II bekommt und einen 400 € Job hat, aber nur
z.B.: 280 € verdient hat,. Gibt es eine nbGes. Frist bis
wieviel Tage die Arge den Ausgleich bezahlen muß?
Ja! Solche Leistungsangelegenheiten sind zeitnah zu bearbeiten! Hierzu kann ich nur eins sagen! Die Argen sind LEIDER unterbesetzt! So sehr ich Ihre Situation auch verstehe, dass das Geld hinten und vorne fehlt, kann ich Ihnen nur raten abzuwarten! Es wird dem Posteingangsstempel nach abgearbeitet! Ich drücke Ihnen jedoch die Daumen dass das Geld schnellstmöglich bei Ihnen ist! Fragen Sie wenn 3 Wochen vergangen sind nach! Vielleicht hatte Ihre Bearbeiterin auch Urlaub oder war krank oder auf Weiterbildung, dann kann es schon mal vorkommen, dass sich die Bearbeitungszeit etwas hinauszögert, was nicht passieren sollte, aber unter bestimmten Umständen sicherlich auch nachvollziehbar sein sollte! Alles Gute